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Teilamortisationsvertrag

Bezeichnung für einen Leasingvertrag, bei dem die gesamten Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während der unkündbaren Grundmietzeit zu leisten hat, die Anschaffungs-oder Herstellungskosten des Leasinggebers für den Leasinggegenstand sowie alle sonstigen Nebenkosten nicht vollständig abdecken. Der Leasinggeber deckt seine Gesamtkosten erst nach der Grundmietzeit, z.B. durch Andienungsrecht, Aufteilung des Mehrerlöses oder Schlusszahlung des Leasingnehmers. Damit bei diesem Vertragstyp die steuerrechtliche Zurechnung zum Leasinggeber erfolgen kann, müssen nach Auffassung der Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Grundmietzeit muss zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes betragen und der Leasinggeber muss in irgendeiner Form an einem eventuellen Veräußerungserlös des Leasinggegenstandes beteiligt sein.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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