Rechte eines Geldgebers, der dem Unternehmen im Rahmen der Eigenfinanzierung Zahlungsmittel zur Verfügung stellt. Im Gegensatz zu den Gläubigerrechten hat der ?Teilhaber? keine Ansprüche im Insolvenzverfahren. Zu den Teilhaberrechten, deren konkrete Ausgestaltung von der Rechtsform des Unternehmens sowie dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag abhängt, gehören insbesondere das Recht auf Entnahmen oder Ausschüttungen, der Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös sowie bestimmte Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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