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Titel, vollstreckbarer

Urkunde, in der von der zuständigen Stelle das Bestehen eines Rechts festgestellt wird und die vom Gesetz ausdrücklich mit der Wirkung der Vollstreckbarkeit ausgestattet ist. Vollstreckungsverfahren sind die Einzelzwangsvollstreckung und das Insolvenzverfahren.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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