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Überschussbeteiligung

Beiträge sind im Verhältnis zur garantierten Versicherungssumme aus Vorsichtsgründen zu hoch angesetzt. Um Ausgleich zwischen Beiträgen und Leistungen herzustellen, wird die Versicherungssumme durch eine Zusatzleistung aus der Überschussbeteiligung ergänzt.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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