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Überziehungsprovision

Entgelt für die Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie, welches zusätzlich zu den Sollzinsen, aber nur in Höhe des überzogenen Betrages erhoben wird.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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