Bezeichnung für denjenigen Teil des Vermögens eines Versicherungsunternehmens, welcher nicht zu dem gebundenen Vermögen (Vermögen, gebundenes) zählt. Seine Höhe ergibt sich im Wesentlichen aus dem Eigenkapital sowie allen nicht versicherungstechnischen Passivpositionen. Für die Anlage des freien Vermögens hat die Versicherungsaufsicht keine speziellen, sondern lediglich die allgemeinen Grundsätze der Sicherheit, Rentabilität, Liquidität sowie der Mischung und Streuung aufgestellt.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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