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Vermögen, sonstiges gebundenes

Teil des Vermögens eines Versicherungsunternehmens außerhalb des Sicherungsvermögens. Seine Höhe wird bestimmt von Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die unmittelbar aus Versicherungsverträgen resultieren. Bei dem sonstigen gebundenen Vermögen (wie auch bei dem freien Vermögen) handelt es sich im Gegensatz zum Sicherungsvermögen nicht um ein abgegrenztes Sondervermögen, sondern um eine rechnerische Gegenüberstellung mit den jeweils zuzuordnenden Passivpositionen. Für die Anlage des sonstigen gebundenen Vermögens gibt es spezielle Vorschriften der Versicherungsaufsicht, die aber weniger streng als bei den Beständen des Sicherungsvermögens sind.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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