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Versicherung von Passiven

Hierunter versteht man die Versicherung gegen die Erhöhung von Schulden (Passiven), wie sie beispielsweise durch Haftpflichtforderungen entstehen können. Häufig wird sie auch als Aufwandsversicherung bezeichnet.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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