Vertrag zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Versicherungsnehmer, durch den das Versicherungsunternehmen sich gegen die Zahlung von Versicherungsprämien verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. Feuer, Invalidität, Tod) vertraglich festgelegte Zahlungen an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten zu leisten.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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