(= Tratte); Anweisung des Ausstellers eines Wechsels an den Bezogenen, zum Fälligkeitstermin die Wechselsumme zu zahlen. Durch ein ?Akzept? des Bezogenen wird die Zahlungsanweisung akzeptiert und der Bezogene übernimmt die wechselrechtliche Zahlungsverpflichtung.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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