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Wertpapier

Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist. Hinsichtlich der Übertragbarkeit ist zwischen Inhaber-, Order- und Namenspapieren zu unterscheiden. Ferner wird zwischen vertretbaren und nicht vertretbaren Wertpapieren differenziert. Vertretbare (oder fungible) Wertpapiere sind solche, die jeweils identische Rechte verbriefen, z.B. Aktien einer Aktiengattung. Nicht vertretbare Wertpapiere sind insbesondere Wechsel und Scheck. Nicht zu den Wertpapieren gehören die reinen Legitimationspapiere (z.B. Sparbuch) und die Urkunden, die lediglich zum Beweis eines privaten Rechts dienen (Schuldschein).

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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