Im Gegensatz zu einem Wertpapier werden die Ansprüche nicht durch eine Urkunde, sondern durch Eintragung in einem Schuldbuch, z.B. im Bundesschuldbuch verbrieft.Die (Eigentums-)Übertragung erfolgt durch Abtretung an den neuen Gläubiger und Umschreibung im Schuldbuch. Die Schuldverschreibungen des Bundes werden seit 1972 nur noch als Wertrechte ausgegeben.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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