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Zession

= Abtretung; vgl. §§ 398-413 BGB. Übertragung einer Forderung von einem Altgläubiger durch einen Abtretungsvertrag auf einen Neugläubiger.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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