Vereinbarung zwischen zwei Parteien über den ?Tausch? von (zu leistenden) Zinszahlungen. So kann beispielsweise die auf einer variablen Verzinsung beruhende Verpflichtung einer Partei A gegen die Festzinsverpflichtung einer Partei B getauscht werden. Ziel ist die Ausnutzung ?komparativer Finanzierungsvorteile?, die im Kern auf dem unterschiedlichen Vermögen der beiden Parteien beruhen, ?günstige? Finanzierungskonditionen zu vereinbaren.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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