Antrag auf Zulassung von Aktien zum amtlichen Börsenhandel; hat von einer an der Börse vertretenen Bank bei der Zulassungsstelle schriftlich eingereicht zu werden. Angaben sind über die Art der eingeführten Papiere und den Betrag der Einführung zu machen. Der Antrag ist im Börsensaal, im Kursblatt, im Börsenpflichtblatt (z.B. Handelsblatt) und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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