Aus einer Grundgesamtheit vom Umfang N ist eine Stichprobe (Teilgesamtheit) verschiedener Elemente vom Umfang n < N zu entnehmen. Jede Vorschrift zur Entnahme einer solchen Stichprobe, bei der jedes der N Elemente der Grundgesamtheit die gleiche Wahrscheinlichkeit besitzt, Element der Stichprobe zu werden, heißt Zufallsstichprobenverfahren, eine damit gezogene Stichprobe heißt (konkrete) Zufallsstichprobe ohne Zurücklegen. Haben alle möglichen Teilmengen die gleiche Wahrscheinlichkeit, zur Stichprobe zu werden, so spricht man von einem reinen oder uneingeschränkten Zufallsstichprobenverfahren
Rasch, Dieter; Verdooren, L. Rob; Gowers, Jim I.: Planung und Auswertung von Versuchen und Erhebungen, 262 Seiten, 2007
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