Wenn Produkte hinsichtlich der Beanstandungsquote einen so hohen Standard erreicht haben, dass Fehler bei der herkömmlichen Wareneingangsprüfung des Abnehmers nicht mehr zu erkennen sind, ist es sinnvoll auf die Wareneingangsprüfung zu verzichten. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Lieferant die Lieferpapiere und die Verpackungseinheiten mit dem Vermerk bzw. einem Aufkleber ?ship-to-stock? kennzeichnet. Die Wareneingangsprüfung beim Abnehmer beschränkt sich dann auf die Identifikationsprüfung anhand von Lieferpapieren, Bestellaufträgen und gelieferter Ware. Sofort erkennbare Schäden an der Verpackung oder am Produkt (Transportschäden) werden dem Lieferanten unverzüglich mitgeteilt. Das Produktionsmaterial wird während der Weiterverarbeitung beim Abnehmer geprüft. Dort festgestellte Fehler werden unverzüglich angezeigt. Der Lieferant informiert den Abnehmer über auftretende oder zu befürchtende Probleme. Die Ship-To-Stock-Vereinbarung ändert nichts an der Qualitätsverantwortung des Lieferanten. Sie wird nur mit Lieferanten geschlossen, mit denen schon eine längerfristige und vertrauensvolle enge Zusammenarbeit praktiziert wird.
Melzer-Ridinger, Ruth: Supply Chain Management, 275 Seiten, 2007
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