Zum Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Hausarzt-Prinzip

Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfall zuerst den Hausarzt aufzusuchen, bei dem er sich eingeschrieben hat. Ausnahme bei Notfällen und zumeist für routinemäßige Besuche beim Augen-, Frauen- und Kinderarzt.

Literatur:

Häcker, Joachim; Reichwein, Barbara; Turad, Nicole: Telemedizin, 225 Seiten, 2008
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

.
.