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Solidaritätsprinzip

In der gesetzlichen Krankenversicherung: Leistungsanspruch richtet sich nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko der Versicherten.

Literatur:

Häcker, Joachim; Reichwein, Barbara; Turad, Nicole: Telemedizin, 225 Seiten, 2008
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