Ausschreibung - Öffentliche Aufforderung in der Presse oder auf dem Einkaufsportal, ein Angebot abzugeben (im Unterschied zur Anfrageaktion, die einen ausgewählten Kreis von Lieferanten auffordert). Die Angebote werden bis zu einem festgelegten Termin gesammelt und gleichzeitig eröffnet, sodass der Anbieter keine Gelegenheit hat, sein Angebot nachzubessern, wenn er Kenntnis der Konkurrenzangebote erhält. Den Zuschlag erhält das unter Berücksichtigung aller Umstände günstigste Angebot. Ausschreibungen/Submissionen kommen meist dann zum Einsatz, wenn komplexe, nicht standardisierte Produkte nachgefragt werden, die auf anonymen Märkten nicht gehandelt werden. Die öffentliche Ausschreibung ist nach §3 Abs. 3 VOB bei der Vergabe staatlicher Aufträge vorgeschrieben.
Melzer-Ridinger, Ruth: Supply Chain Management, 275 Seiten, 2007
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