Zum Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Vertragsarten im Einkauf

Im BGB werden zunächst der Kaufvertrag und der Werklieferungsvertrag unterschieden. Gegenstand eines Kaufvertrags ist die Lieferung und Übereignung einer im Regelfall bei Vertragsabschluss bereits vorhandenen Sache (Bsp. Beschaffung von Elektronikteilen bei einem Händler). Ein Werklieferungsvertrag liegt vor, wenn sich der Lieferant verpflichtet, ein Produkt aus einem von ihm beschafften Material herzustellen. Diese Vertragsarten unterscheiden sich jedoch bezüglich der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche nicht, wenn eine ?vertretbare Sache? (in der Sprache der Einkäufer ein Serien- oder Massenprodukt, das den Charakter eines commodity hat) bezogen wird. Im neuen Schuldrecht (gilt seit 2002) ist ausdrücklich geregelt (&651 BGB), dass die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden. Bei nicht vertretbaren Sachen (kundenspezifische Anpassungen, Zeichnungsteile) sind zusätzliche Regelungen zu beachten, die Rücktrittsmöglichkeiten (nach Kaufvertragsrecht nur, wenn die Sache mangelhaft ist, bei Verzug und Unmöglichkeit, bei Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare Sachen ist eine Kündigung bis zur Vollendung des Werkes möglich), die Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Bestellers (§§ 642ff) betreffen.

Beim Vertragstyp Werkvertrag muss das Produkt im Gegensatz zum Kauf hergestellt oder verändert werden. Der Werkvertrag zeichnet sich im Gegensatz zum Dienstvertrag dadurch aus, dass der Lieferant einen Erfolg schuldet (Bsp. Reparatur). Der Gesetzgeber hat eine Abnahme des Werkes durch den Besteller vorgesehen, mit der der Besteller die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt (§ 640). Unter Werkvertragsrecht fallen Leistungen an unbeweglichen Gegenständen (z.B. Erstellung eines Gebäudes).

Beim Vertragstyp Dienstvertrag sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Vergütung wird auch dann geschuldet, wenn der mit dem Abschluss des Dienstvertrags angestrebte Zweck nicht erreicht wird (Rechtsanwalt verliert Prozess).

Die in der Praxis geschlossenen Verträge lassen sich nicht immer eindeutig einem Vertragstyp zuordnen. Die Vertragsfreiheit des deutschen Rechts erlaubt es, von dem normierten Vertragstyp abzuweichen.

Die Unterscheidung von Rahmenvertrag und Einzelvertrag bezieht sich auf die Vertragslaufzeit. Rahmenverträge sind die Grundlage für eine auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung und regeln die für alle zukünftigen Abrufbestellungen gültigen Bedingungen. Sie können befristet und unbefristet sein und können eine Gesamtabnahmemenge oder -umsatz enthalten. Der Sukzessivlieferungsvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. In der Praxis wird darunter teilweise ein Vertrag verstanden, der von vornherein Liefertermine und -menge in einer Periode vereinbart.

Individuelle tLAB und Allgemeine Einkaufsbedingungen unterscheiden sich durch die Spezifizität der Vereinbarungen: Individuelle tLAB enthalten produktspezifische Regelungen wie die Verpackung und die Prüfschärfe, die Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Gewährleistungsansprüche, die für alle Lieferanten und Produkte gelten sollen (soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden).

Weitere Vertragstypen haben sich in der Praxis durch spezielle Vertragsinhalte herausgebildet. Beispiele sind der Konsignationslagervertrag, Fremdbevorratungsvertrag und Geschäftsbesorgungsvertrag. Beim Fremdbevorratungsvertrag unterhält der Lieferant einen vereinbarten Mindestbestand an Produkten, um den Kunden bei Abruf sofort beliefern zu können. Der Konsignationslagervertrag sieht vor, dass das Material beim Kunden lagert und nicht sofort nach der Lieferung bezahlt werden muss, sondern nach der Entnahme aus dem Lager. Geschäftsbesorgungsverträge werden mit Dienstleistern geschlossen, die für den Auftraggeber einmalig oder regelmäßig anfallende Aufgaben übernehmen. Beispiele sind die Einkaufsagentur, der logistische Dienstleister, der die Distributionslogistik eines Unternehmens übernimmt. Juristisch wird Dienst- und Werkvertragsrecht angewendet.

Literatur:

Melzer-Ridinger, Ruth: Supply Chain Management, 275 Seiten, 2007
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

.
.