Eigenschaft einer Zufallsstichprobe. Innerhalb angebbarer Fehlergrenzen ist es dabei möglich, von der Verteilung bestimmter Merkmale und Zusammenhänge in der Stichprobe auf die Verteilung dieser Merkmale und Zusammenhänge in der eigentlich interessierenden Grundgesamtheit zu schließen. Eine Stichprobe kann nur dann korrekt als "repräsentativ" bezeichnet werden, wenn sie auf einer Zufallsauswahl basiert. Eine repräsentative Auswahl ist kein exaktes verkleinertes Abbild einer Grundgesamtheit, sondern nur ein näherungsweise genaues Modell.
Jacob, Rüdiger; Eirmbter, Willy H.: Allgemeine Bevölkerungsumfragen, 388 Seiten, 1999
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