Anschaffungsausgaben (= Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB) sind die Ausgaben (= Aufwendungen i.S. des § 255 Abs. 1 HGB), die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
Bechtel, Wilfried; Brink, Alfred: Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 260 Seiten, 2007
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