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Anschaffungskosten (AK) (gemäß § 255 I HGB)

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.Berechnungsschema: Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten - Anschaffungspreisminderungen + nachträgliche Anschaffungskosten = Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB

Literatur:

Bechtel, Wilfried; Brink, Alfred: Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 260 Seiten, 2007
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