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Aufbewahrungspflicht

Buchungsbelege, Handelsbücher Inventare, Abschlüsse u.a. müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 4 HGB).

Literatur:

Bechtel, Wilfried; Brink, Alfred: Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 260 Seiten, 2007
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