Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages. Man unterscheidet nach der Bonität drei Arten: 1) Einwandfreie: Eine Forderung gilt solange als einwandfrei, wie es keine konkreten Hinweise auf die mangelnde Durchsetzbarkeit der Forderung gibt. 2) Zweifelhafte (Dubiose): Eine Forderung wird als zweifelhaft qualifiziert, wenn bekannt ist, dass aufgrund der Bonität des Schuldners ein spezielles Risiko für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs besteht. 3) Uneinbringliche: Bei einer uneinbringlichen Forderung besteht entweder kein Rechtsanspruch mehr auf Zahlung (z.B. Verjährung) oder der Anspruch ist mit Sicherheit nicht mehr durchsetzbar (z.B. Schuldner illiquide).
Bechtel, Wilfried; Brink, Alfred: Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 260 Seiten, 2007
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