Abrechnungsperiode der Finanzbuchführung. Muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, darf aber zwölf Monate nicht überschreiten (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Bechtel, Wilfried; Brink, Alfred: Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 260 Seiten, 2007
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