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Planmäßige Abschreibungen

Alle Anlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, müssen planmäßig abgeschrieben werden, d.h. die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind auf die Perioden der Nutzung des Anlagegegenstandes zu verteilen.

Literatur:

Bechtel, Wilfried; Brink, Alfred: Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 260 Seiten, 2007
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