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Schulden

Rechtsansprüche Dritter auf Geldzahlungen oder auf eine andere (Sach-) Leistung, meist unterteilt nach Fristigkeit und/oder Art der Gläubiger: (1) Verbindlichkeiten (Höhe und Zahlungszeitpunkt bestimmt), (2) Rückstellung (Höhe oder Zahlungszeitpunkt unbestimmt).

Literatur:

Bechtel, Wilfried; Brink, Alfred: Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 260 Seiten, 2007
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