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Verbindlichkeit

Im Gesetz nicht definiert. Eine Verbindlichkeit liegt nach dem Passivierungsgrundsatz dann vor, wenn die Verpflichtung und die daraus resultierende Belastung dem Grunde und der Höhe nach feststehen, also der Betrag der Schuld exakt quantifiziert ist.

Literatur:

Bechtel, Wilfried; Brink, Alfred: Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 260 Seiten, 2007
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