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Arbeitsstättenverordnung: Das gilt für Toiletten und sanitäre Anlagen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber müssen sich nicht selten mit einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen herumschlagen. Nicht immer sind diese eindeutig und unmittelbar verständlich. Dieser Artikel widmet sich der Arbeitsstättenverordnung und ihren Regelungen bezüglich Toiletten und sanitärer Anlagen am Arbeitsplatz und zeigt, wie man trotzdem ein ansprechendes Bad gestalten kann.

Was besagt die Arbeitsstättenverordnung?

Zunächst legt die Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich fest, dass der Arbeitgeber in seiner Arbeitsstätte den Mitarbeitern eine Toilette zur Verfügung stellen muss – diese muss für Männer und Frauen getrennt eingerichtet werden. Die Toiletten dürfen sich dabei nicht zu weit entfernt von der eigentlichen Arbeitsstätte befinden und müssen zudem einigen wenigen Standards genügen. Unter anderem müssen Reinigungsmittel (für die Toilette selbst und natürlich auch für die Hände) zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin müssen Sanitärräume im Allgemeinen so beschaffen sein, dass sie leicht zu reinigen sind. Gerade der letzte Punkt lässt viel Interpretationsspielraum offen. Es lohnt sich jedoch für jeden Arbeitgeber, ihn wirklich zu beherzigen.

Leicht zu reinigen sind Sanitärräume vor allem dann, wenn sie zu weiten Teilen aus hochwertigen Fliesen bestehen. In der Tat sind nicht alle Fliesen und alle Sanitärgeräte gleich beschaffen. Gut verarbeitete Oberflächen lassen sich viel leichter abwischen, setzen allgemein weniger Schmutz an und halten länger, deshalb sollte man bei der Badeinrichtung auf hochwertige Produkte setzen. Langfristig zahlt sich die Investition aus. Badfliesen müssen weniger oft ersetzt werden (günstige Fliesen nehmen sehr schnell Schaden, insbesondere wenn mal etwas herunterfällt) und sind wesentlich leichter zu reinigen. Gleiches gilt für Armaturen, Waschbecken etc.

Egal, ob man die Reinigung selbst vornimmt oder einen Reinigungsdienst beauftragt: Die Zeitersparnis ist in jedem Fall ein direkter Kostenvorteil. Ganz davon abgesehen, dass hochwertige Badeinrichtung einen ganz anderen Eindruck vermittelt – sowohl bei Kunden, als auch bei den Mitarbeitern. Sanitäranlagen in einem Unternehmen sind ein Ort, an dem sich Sparen definitiv nicht lohnt.

Die Privatsphäre der Mitarbeiter ist unbedingt zu respektieren

Einen wichtigen Punkt schreibt die Arbeitsstättenverordnung nur indirekt vor, er ist aber umso wichtiger für das Betriebsklima: Sanitärräume sollten die Privatsphäre der Mitarbeiter respektieren. Das klingt selbstverständlich. Ein Blick auf die Details offenbart allerdings, dass es das nicht ist: Türen zu Sanitärräumen sollten nicht nur verschließbar, sondern auch vollständig blickdicht sein (kein Milchglas!). Zudem sollten sie ausreichend dick sein, um keine Geräusche nach Außen zu lassen. Das hat nicht nur ästhetische Gründe. In vielen Unternehmen, vor allem solche mit Großraumbüros, sind die Sanitärräume nicht selten der einzige Rückzugsraum, den die Mitarbeiter haben.

Wenn sie sich hier wohl und geschützt fühlen können, reduziert sich die Anspannung. Besser funktioniert dieser Ausgleichseffekt natürlich, wenn die Sanitäranlagen schön und geräumig sind. Dann fühlen sich am Arbeitsplatz auch alle wohl – ein nicht zu unterschätzender Aspekt!

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Heinrich Gellertshausen
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