Fast zwei Drittel aller Menschen in Deutschland tragen mehr oder weniger regelmäßig eine Brille. Sehschwächen sind eine sehr häufige Beeinträchtigung. Viele Menschen überlegen daher, sich mit einer Augen-Laser-OP die nervige Brille dauerhaft vom Leib zu halten. Aber übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten hierfür?
Kostenübernahme gestaltet sich schwierig
Zwar handelt es sich beim Lasern der Augen um einen relativ harmlosen Eingriff, die Kosten hierfür können allerdings recht hoch werden. Je nach Art der Behandlung fallen zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Auge an. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Behandlung in der Regel nicht, auch wenn sie dadurch auf lange Sicht Geld sparen könnten, da Hilfsmittel wie Brillen oder Kontaktlinsen, die auch finanziert werden müssen, wegfallen. Bei privaten Krankenkassen hat man hin und wieder eine Chance auf Kostenübernahme. Bei Lasikon kann man zudem erfahren, dass sich mit einer Operation im Ausland mitunter Kosten einsparen lassen. Lasikon ist ein unabhängiges Info-Portal zur sogenannten Refraktiven Chirurgie, jener Technik, die man gemeinhin als „Augenlasern“ kennt.
Lässt man die Behandlung im Ausland durchführen, wird der Betrag, den man letztlich noch selbst zahlen muss, unter Umständen etwas geringer. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung führt aber wohl kein Weg daran vorbei, dass die Kosten weitgehend selbst übernommen werden müssen.

Sollte ich mir die Augen lasern lassen?
Es gibt verschiedene Gründe, die für eine Augen-OP mit dem Laser sprechen. Zunächst ist da natürlich der Komfort: Wer die Sehschwäche mittels OP beseitigt hat, braucht im besten Falle nie wieder eine Sehhilfe und kann wieder ganz normal wie früher sehen. Man sollte sich allerdings auch im Klaren darüber sein, dass es sich bei der OP um einen chirurgischen Eingriff handelt, der nie ganz frei von Risiken sein kann. Zunächst aber müssen die Voraussetzungen stimmen: Eine Laserbehandlung der Augen ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Sehschwäche konstant ausgeprägt ist. Schwankt die Sehfähigkeit beträchtlich, wird von einer solchen Behandlung abgeraten.
Wer aller paar Jahre eine Anpassung der Sehstärke bei der Brille braucht, für den ist die Laserbehandlung wahrscheinlich eher nichts. Dies würde sonst ständig neue Operationen erforderlich machen. Darüber hinaus sollte man das 18. Lebensjahr bereits überschritten haben. In jungen Jahren kann sich die Sehfähigkeit zuweilen noch beträchtlich verändern. Auch hier wird von einer Laserbehandlung abgesehen. Stimmen die Voraussetzungen, kann man sich jedoch getrost auf eine solche Behandlung einlassen. Ein erfahrener Augenarzt, der diese Behandlung anbietet, führt sie routiniert und sorgsam durch. Zwar bleibt immer ein Restrisiko, dieses kann man aber als sehr gering bewerten. In der Regel verlaufen die Operationen komplikationslos und können langfristig zu deutlich mehr Lebensqualität verhelfen.