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Markenrecht: Das sollten Unternehmer wissen

Markenschutz und Markenrecht sind Themen, mit denen sich Unternehmen spätestens dann beschäftigen, wenn sie eine eigene Marke schützen möchten. Wissenswerte Informationen hierzu fassen wir in unserem Artikel zusammen.

Was ist Markenrecht und was wird darin geregelt?

Das Markenrecht regelt den Schutz eingetragener Marken und ist daher für Unternehmen jeder Branche und Größe von großer Bedeutung. Doch was ist überhaupt eine Marke? Der Begriff Marke steht hier für eine geschützte Bezeichnung, mit der Produkte, Dienstleistungen oder Werktitel beschrieben werden können. Möchte man als Unternehmen eine Marke schützen, ist dazu ein klar geregelter Ablauf zu befolgen. Rechtliche Beratung finden Unternehmen bei spezialisierten Anwälten. Ein Markenanwalt ist bestens mit der aktuellen Gesetzeslage zum Markenrecht vertraut und kann Unternehmen in verschiedenen Bereichen beraten oder vertreten.

Dazu gehören die Entwicklung und Sicherung von Marken, Designs oder anderen Kennzeichen, aber auch die Verteidigung und Durchsetzung solcher Marken. Gerade wenn es zu Verletzungen des Markenrechts kommt, ist eine Beratung durch Experten sinnvoll, um die unternehmenseigenen Interessen zielführend durchzusetzen.

So kann man seine eigene Marke schützen

Um im Rahmen des Markenrechts eine eigene Marke schützen zu lassen, muss diese zunächst eingetragen werden. Vor der Anmeldung sollte immer eine gründliche Markenrecherche durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Recherche wird geprüft, ob die eigene Marke nicht möglicherweise bereits bestehende, geschützte Marken verletzt. Erst wenn das eindeutig ausgeschlossen werden kann, sollte man die Anmeldung vornehmen. Diese richtet sich an das Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA, und ist sowohl schriftlich als auch elektronisch möglich. Im Rahmen der Anmeldung müssen Klassen ausgewählt werden, für die die Eintragung der Marke später gelten soll. Anschließend prüft das DPMA den Antrag und es kommt im Anschluss bestenfalls zur einer Eintragung der Marke.

Diese Rechte und Pflichten zum Markenrecht sollte man kennen

Das Eintragen einer Marke garantiert leider nicht, dass der damit verbundene Markenschutz allumfassend beachtet wird. In diesem Zusammenhang ist die Markenpflege ein wichtiges Stichwort. Sie umfasst das regelmäßige Prüfen auf Markenrechtsverletzungen durch andere Unternehmen. Hiermit ist oft ein erheblicher Rechercheaufwand verbunden, den man als Unternehmen allerdings nicht scheuen sollte. Denn nur eine nicht missbräuchlich verwendete Marke bietet für das Unternehmen die Vorteile, welche man sich im Vorfeld erhofft hat. Marken tragen maßgeblich zur Unternehmensbekanntheit bei, helfen beim Aufbau eines Unternehmensimages und sorgen für eine Positionierung am Markt.

Entdeckt man als Unternehmen eine Verletzung der eigenen Marke, kann Widerspruch beim DPMA eingelegt werden, was derzeit Kosten in Höhe von 120 Euro verursacht. Sollte das DPMA bei eigener Prüfung den vorliegenden Fall ebenfalls als Markenrechtsverletzung ansehen, wird die verletzende Marke im Anschluss gelöscht. Bei diesem Vorgehen ist unbedingt zu berücksichtigen, dass für die Meldung eine Frist von maximal drei Monaten nach Veröffentlichung einzuhalten ist.

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