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Finanzen & Börse

Flugausfälle als Kostenfalle: Rechte der Passagiere und wirtschaftliche Abwehrmöglichkeiten der Airlines

Flugausfälle sind eines von vielen betriebswirtschaftlichen Risiken, mit denen europäische Airlines im internationalen Luftverkehr konfrontiert werden. Technische Defekte, ungünstige Wetterlagen, Streiks oder Personalmangel können dazu führen, dass Flüge kurzfristig gestrichen werden müssen. Für die Airlines entstehen dadurch operative Mehrkosten. Zugleich haben Passagiere in der Europäischen Union klar definierte Rechte.

EU-Fluggastrechte bei Annullierungen

Die Grundlage für mögliche Entschädigungsansprüche ist die EU-Verordnung 261/2004. Diese gilt für Flüge, die innerhalb der Europäischen Union starten und die zur Durchführung an eine europäische Airline abgegeben werden. Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung fällig werden.

Die Höhe der Entschädigung, wenn Flüge annulliert werden, richtet sich nach der Entfernung zwischen den Flughäfen. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind bis zu 250 Euro vorgesehen. Bei Flügen von bis zu 3500 Kilometern kann der Anspruch schon 400 Euro betragen. Für längere Strecken sind bis zu 600 Euro möglich.

Ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Entscheidend ist, wann die Annullierung mitgeteilt wurde und ob ein außergewöhnlicher Umstand wirklich vorliegt. Dazu zählen etwa extreme Witterungslagen, Unruhen oder politische Instabilität oder Gefahren für Leib und Leben. Technische Störungen im beigeordneten Fluggeschäft werden dagegen laut mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofes nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet.

Wirtschaftliche Folgen für Airlines

Für Fluggesellschaften haben Annullierungen spürbare wirtschaftliche Folgen. Neben den Entschädigungszahlungen entstehen etwa Kosten für Ersatzflüge, Umbuchungen und Serviceleistungen am Flughafen. Ein zusätzlicher Kostenfaktor ist die so genannte Disruption im Flugplan. Wird ein Flug gestrichen, hat das nicht nur für ihn Auswirkungen, auch Flugzeuge, Crews und Slots an den Flughäfen müssen neu koordiniert werden. Diese operative Kettenreaktion kann auch mehrere Umläufe eines Flugzeugs betreffen.

Zugleich steigen die Kosten für Betreuungspflichten. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und, wenn nötig, Hotelübernachtungen. Diese Pflichten müssen Fluggesellschaften unabhängig vom Grund der Annullierung erfüllen, sofern nicht außerordentliche Umstände vorliegen. Wie Luftfahrtverbände jüngst analysierten, können größere operative Störungen einzelner Fluggesellschaften durch Annullierungen ganzer Flugzeugflotten bei den betroffenen Airlines durchaus Kosten in Millionenhöhe nach sich ziehen.

Ursachen für Flugannullierungen im Flugbetrieb

Schließlich sind Annullierungen in der Praxis niemals nur auf einen Grund zurückzuführen. In der Regel haben mehrere Gründe gleichzeitig ihre Wirkung. Wetterereignisse sind die häufigsten Annullierungsgründe. Starke Gewitter und Schneetürme oder dichte Nebel können den Flugbetrieb an den Flughäfen erheblich stören.

Technische Defekte spielen ebenfalls eine Rolle. Hier haben moderne Verkehrsflugzeuge strenge Wartungsintervalle und regelmäßige Sicherheitsprüfungen. Zeigen diese eine Beeinträchtigung an, kann ein Flug aus Sicherheitsgründen gestrichen werden. Ein weiterer Grund ist der Notstand an Personal. Piloten, Kabinenpersonal und Fluglotsen müssen für jede Verbindung bereitstehen. Streiks oder kurzfristige Krankmeldungen können den Flugplan erheblich erschüttern.

Auch Engpässe in der Infrastruktur wirken sich aus. Die Flughäfen arbeiten mit sogenannten Slots. Das sind Start- und Landerechte in bestimmten Zeitfenstern. Kommt es in einem Slot zu Verzögerungen, können die für die nächsten Slots eingelieferten Maschinen nicht mehr planmäßig abgewickelt werden.

Wie Passagiere Ansprüche prüfen können

Hat man eine Annullierung zu beklagen, so sollte man zunächst den Grund und den Zeitpunkt dokumentieren. Boardingpässe, Buchungsbestätigungen und Informationen von der Airline dienen als Nachweis einer möglichen Anspruchsberechtigung.

Von Bedeutung ist auch das Ersatzangebot. Wird ein Flieger bereitgestellt, der nur unwesentlich später ankommt als der ausgefallene Flug, kann sich die Höhe eines möglichen Anspruches mindern. Diese Regelungen sind auch in der EU-Verordnung 261 festgelegt. Die Ansprüche können die Passagiere selbst direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen oder sie bedienen sich dazu der Dienste spezialisierter Anbieter. Wichtig ist in jedem Falle eine genaue Prüfung des Sachverhalts der Flugannullierung und der dazu geltenden rechtlichen Vorgaben.

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