Flugverspätungen sind für Reisende nicht nur ärgerlich, sondern können auch mit finanziellen Einbußen und erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden sein. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste in solchen Fällen und räumt ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsansprüche ein. Dieser Artikel erläutert, wann und in welcher Höhe Fluggästen eine Entschädigung zusteht, und gibt praktische Hinweise zur Durchsetzung dieser Rechte.
Inhaltsverzeichnis
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Ein Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 besteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel.
- Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Verspätung (z. B. technische Probleme, Überbuchung).
- Flughafen liegt innerhalb der EU oder der Flug wird von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt.
- Flug fand in den letzten drei Jahren statt.
Wichtig ist, dass die Verspätung am Endziel gemessen wird, nicht am Abflughafen. So kann ein verspäteter Anschlussflug ebenfalls zu einem Entschädigungsanspruch führen.
Höhe der Entschädigung
Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt:
- 250 € bei Flügen bis 1.500 km.
- 400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km oder innerhalb der EU über 1.500 km.
- 600 € bei Flügen über 3.500 km.
Bei Angeboten von Alternativflügen, die das Endziel nur geringfügig später erreichen, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden. Außerdem entfällt der Anspruch, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie z. B. schlechtes Wetter oder politische Unruhen.
Betreuungsleistungen bei Verspätung
Neben der finanziellen Entschädigung haben Fluggäste bei längeren Verspätungen Anspruch auf Betreuungsleistungen:
- Ab zwei Stunden Verspätung: Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit.
- Ab drei Stunden Verspätung: Zwei kostenlose Telefonate, Telexe, Faxe oder E-Mails.
- Ab vier Stunden Verspätung: Hotelunterbringung inklusive Transfer, falls eine Übernachtung notwendig ist.
Diese Leistungen sind unabhängig von der Entschädigung zu gewähren und können nicht durch Gutscheine ersetzt werden.
Wie kann man die Entschädigung durchsetzen?
Fluggäste können ihre Entschädigung entweder direkt bei der Fluggesellschaft oder über spezialisierte Dienstleister wie AirHelp geltend machen. Letztere übernehmen die Kommunikation mit der Airline und setzen die Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch. AirHelp hat bereits über 2,7 Millionen Fluggästen zu Entschädigungen verholfen und zählt damit zu den weltweit führenden Anbietern im Bereich Forderungsmanagement für Flugentschädigungen.
Tipps zur Dokumentation und Durchsetzung
- Belege aufbewahren: Sichern Sie alle relevanten Unterlagen wie Boardingpässe, E-Mails der Fluggesellschaft und Quittungen für Ausgaben während der Wartezeit.
- Zeugen benennen: Falls möglich, notieren Sie sich die Kontaktdaten von Mitreisenden, die Ihre Angaben bestätigen können.
- Fristen beachten: Der Anspruch auf Entschädigung verjährt in der Regel nach drei Jahren.
- Rechtzeitig handeln: Setzen Sie sich umgehend mit der Fluggesellschaft oder einem Dienstleister wie AirHelp in Verbindung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Fazit
Fluggäste haben bei Verspätungen von mehr als drei Stunden unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 €. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt die Rechte der Reisenden und stellt sicher, dass sie für Unannehmlichkeiten entschädigt werden. Durch sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister können Fluggäste ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.