Die Begriffe „Kassation“ und „kassatorisch“ leiten sich von dem lateinischen Verb „cassare“ ab, was so viel bedeutet wie „vernichten, ungültig machen“. Bei einer Kassation handelt es sich also um eine Ungültigkeitserklärung, Annullierung, Kraftloserklärung oder Nichtigkeitserklärung. Auch wird damit die Entziehung einer Urkunde oder die Aufhebung eines Gerichtsurteils durch eine höhere Instanz bezeichnet.
Definition Kassatorische Klausel
Entsprechend der Wortherkunft handelt es sich bei einer kassatorischen Klausel um eine Verfallsklausel bzw. Verwirkungsklausel, die festlegt, dass Vereinbarungen oder auch Dokumente unter bestimmten Bedingungen unwirksam werden. Je nachdem, in welchem Zusammenhang man von einer kassatorischen Klausel spricht, erfüllt sie unterschiedliche Zwecke. Es gibt z. B. kassatorische Klauseln in Kauf- oder Kreditverträgen, aber auch im Erbrecht und im Seehandel spielen sie eine Rolle.
Die kassatorische Klausel im BGB
Die allgemeine Zulässigkeit von kassatorischen Klauseln ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht explizit geregelt. Es geht jedoch unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes darauf ein. Wird ein Vertrag unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass der Schuldner alle seine Ansprüche verliert, wenn er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, so bestimmt das BGB, dass der Gläubiger beim Eintreten des genannten Falles lediglich dazu berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten (§354 BGB).
Klauseln in Kreditverträgen
In Darlehens- und Kreditverträgen werden häufig kassatorische Klauseln eingesetzt, um zu erreichen, dass Zins- und Tilgungszahlungen rechtzeitig erfolgen. Werden Zahlungen nicht vollständig und/oder nicht termingerecht geleistet, wird die Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrags einschließlich Zinsen sofort fällig. Die kassatorische Klausel wird in diesem Kontext oft auch als Fälligkeitsklausel bezeichnet.
Klausel im Erbrecht
Im Erbrecht verfolgen kassatorische Klauseln den Zweck, dass der Wille des Erblassers vom Erbnehmer nachträglich nicht bestritten werden kann. Durch Straf- und Verwirkungsklauseln in Testamenten sollen Streitigkeiten unter den Erben verhindert werden. Außerdem können sie dazu beitragen, dass Sonderbedingungen, die mit dem Erbe zusammenhängen, vom Erbnehmer eher akzeptiert werden. Hält sich der Erbnehmer nicht an die Vereinbarungen in der kassatorischen Klausel, kann er seine Ansprüche teilweise oder sogar ganz verlieren.
In der Praxis sind Verwirkungsklauseln in Testamenten oft sehr vage formuliert, was im Nachhinein zu Auslegungsschwierigkeiten führen kann. Es empfiehlt sich daher, das unerwünschte bzw. zu sanktionierende Verhalten des Erbnehmers, das zum Eintreten der Strafklausel führt, möglichst genau zu beschreiben. Im Zweifelsfall muss das Gericht darüber entscheiden, wie die Klausel zu interpretieren ist.
Kassatorische Klausel im Seehandel
Im Seehandel kommt die kassatorische Klausel im Zusammenhang mit dem Konnossement zum Einsatz. Bei einem Konnossement handelt sich um einen Seeladeschein, auch Schiffsfrachtbrief genannt, von dem mehrere rechtlich gleichwertige Ausfertigungen vorliegen. Es dient als Besitzurkunde für die verschiffte Ware und kann zudem als Wertpapier gehandelt werden. Das Konnossement wird auf Verlangen des Abladers vom Verfrachter der Ware ausgestellt und an alle am Handelsgeschäft beteiligten Parteien ausgehändigt. Sobald der Empfänger der Ware die Übernahme auf dem Originalkonnossement bestätigt hat und der Vertrag damit als erfüllt gilt, stellt die kassatorische Klausel sicher, dass alle anderen Abschriften ungültig werden.
Ein kleines Fazit zum Schluss
Kassatorische Klauseln sind ein vielschichtiges Instrument, um die Wirksamkeit von Verträgen oder einzelnen Vertragsbestandteilen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Wenngleich es im BGB keine weitergehenden Regelungen zu den Verwirkungsklauseln gibt, so werden sie dennoch in der allgemeinen Rechtsprechung und Rechtsliteratur anerkannt und für zulässig erachtet. Es empfiehlt sich, kassatorische Klauseln möglichst eindeutig zu formulieren, um nachträgliche Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.