Kinderfreibetrag
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Finanzen & Börse

Kinderfreibetrag ändern: Worauf muss man achten?

Wenn Kinder das 18. Lebensjahr überschritten haben, wird der Kinderfreibetrag nicht mehr automatisch über den Lohnsteuerausgleich durchgeführt. Um den Kinderfreibetrag anzupassen und weiterhin zu erhalten, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt ein ausgefülltes Formblatt einreichen. Der Antrag muss bis zum 30. November eingehen, damit er für das laufende Kalenderjahr in der Streuerklärung berücksichtigt werden kann.

Wie kann man den Kinderfreibetrag ändern lässen?

Wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist, wird eine Kopie der Geburtsurkunde verlangt. Bei älteren Kindern ist ein Nachweis über die Erstausbildung erforderlich. Dabei kann es sich um einen Ausbildungsvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung handeln. Die Daten können über das elektronische Steuerportal elster.de erfolgen. Dafür benötigt man ein Elster-Konto und muss das Online-Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ ausfüllen. Selbstverständlich ist auch die Nutzung eines Papiervordrucks möglich. Dann muss man allerdings mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Änderung des Kinderfreibetrags.

Wann greift der Kinderfreibetrag?

Die Einkommensentlastung für Eltern erfolgt in Deutschland in erster Linie über das Kindergeld. Der Kinderfreibetrag greift, wenn durch ihn eine höhere steuerliche Entlastung anfällt als durch das gewährte Kindergeld. Dies ist aktuell bei einem zusammenveranlagten steuerpflichtigen Einkommen von 70.000 Euro der Fall.

kindergeld
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Wann ist ein Antrag erforderlich?

Eltern können entweder Kindergeld beziehen oder den Kinderfreibetrag nutzen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist. Ein Antrag auf die Gewährung des Kinderfreibetrags ist erforderlich, wenn die Gewährung des Kindergeldes ausläuft. Kinder bis zum Alter von 18 Jahren werden vom Standesamt nach der Übermittlung der Meldedaten routinemäßig in der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Wenn das Kind unter Ihrer Adresse gemeldet ist, muss nichts weiter erfolgen, als die Ausfüllung der „Anlage Kind“ im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Weicht die Adresse ab, müssen Sie einmalig einen Antrag auf den Kinderfreibetrag stellen.

Neuerungen bei Kinderfreibetrag und Kindergrundsicherung

2025 wird die Kindergrundsicherung eingeführt. Sie bündelt die für Kinder gewährten Sozialleistungen und führt Kinderfreibetrag und Kindergeld zusammen. Damit wird es für Familien einfacher, Leistungen zu beantragen. Die Kindergrundsicherung besteht aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag von mindestens 250 Euro pro Kind.

Außerdem gibt es einen Zusatzbetrag, der Kinderwohnpauschale und Kinderzuschlag ersetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern. Für alle Kinderleistungen gibt es fortan nur noch eine Anlaufstelle beim Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung muss der Kinderfreibetrag weiterhin beim Finanzamt beantragt werden.

familie spart geld
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Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag aus?

Der Kinderfreibetrag ist Teil der Familienförderung. Die Freibeträge für Kinder mindern die Belastung durch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Nach der Übermittlung der Meldedaten werden Kinder unter 18 Jahren automatisch erfasst. Für Arbeitgeber sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufbar, damit er die Abzugsbeträge berechnen kann. Wenn das Kind nicht bei den Eltern gemeldet ist, muss der Kinderfreibetrag allerdings beim Finanzamt beantragt werden.

Unterlagen und Fristen

Für die Beantragung oder Änderung des Kinderfreibetrags müssen Sie dem Finanzamt für Kinder unter 18 Jahren eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Bei Anträgen, die Kinder über 18 Jahren betreffen, muss ein Nachweis über die Erstausbildung erfolgen. Weicht die Adresse des Kindes von jener der Eltern ab, muss sie angegeben werden. Anträge auf Änderung des Kinderfreibetrags müssen bis zum 30. November für das laufende Kalenderjahr gestellt werden.

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