Lohnsteueridentifikationsnummer
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Lohnsteueridentifikationsnummer: Die Visitenkarte des Steuerzahlers

Die Lohnsteueridentifikationsnummer wird vom Finanzamt zur Identifikation des Steuerzahlers eingesetzt. Daten und Dokumente des Steuerpflichtigen werden vom Amt unter dieser Nummer erfasst und gespeichert. Dies erleichtert die Kommunikation und die Zuordnung von Vorgängen. Die elfstellige Nummer wird auch Steuer-ID genannt. Alle in Deutschland gemeldeten Personen besitzen diese Kennziffer und behalten sie ein Leben lang.

Seit wann wird die Lohnsteueridentifikationsnummer vergeben?

Die Einfuhr der Steuer-ID in Deutschland erfolgte im Jahre 2008. Davor besaß jeder Bundesbürger eine Steuernummer. Diese Nummer war jedoch an den Wohnort des Steuerpflichtigen gekoppelt. Somit musste bei jedem Umzug auch eine neue Steuernummer beantragt werden. Um diesen bürokratischen Aufwand zu reduzieren, wurde die Lohnsteueridentifikationsnummer eingeführt. Die Steuer-ID, wie auch die bisherige Steuernummer werden als Steuer TIN bezeichnet. TIN steht dabei für „Tax Identification Number“.

Wo ist die Nummer zu finden?

Alle in Deutschland gemeldeten Personen bekommen die Steuer-ID automatisch per Post zugeschickt. Bereits Neugeborene werden mit einer Lohnsteueridentifikationsnummer ausgestattet. Die Mitteilung sollte gut aufbewahrt werden, da die Nummer lebenslang Gültigkeit behält. Weiterhin findet sich die Steueridentifikationsnummer auf den Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers. Auch auf den vom Finanzamt zugesandten Einkommenssteuerbescheiden ist die Kennzahl enthalten.

Die Steuer-ID wird an die aktuelle Meldeadresse des Kindes verschickt. Sollte das Kind aufgrund von Trennung oder Scheidung nicht bei der leiblichen Mutter gemeldet sein, kann ein Antrag auf die Ausfertigung einer Steuer-ID gestellt werden. Dem Antragsformular ist der Sorgerechtsnachweis beizulegen.

Wie bekommen Ausländer eine Lohnsteueridentifikationsnummer?

Haben sich Ausländer beim in Deutschland zuständigen Einwohnermeldeamt registrieren lassen, bekommen sie die Steuer-ID von der Bundeszentrale für Steuern zugeschickt. Nicht gemeldete Ausländer, die in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, müssen sich an das Finanzamt wenden. Das Finanzamt übernimmt die Beantragung der Kennziffer bei der Bundeszentrale für Steuern.

Wofür wird die ID gebraucht?

Die Steuer-ID ist lediglich für die Einkommenssteuer relevant. Für Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer werden andere Steuernummern vergeben. Die Steuer-ID besitzt Bedeutung bei folgenden Vorgängen:

  • Beginn einer erwerbspflichtigen Tätigkeit (Meldung der Lohnsteuerabzugsmerkmale)
  • Kommunikation mit Finanzbehörden
  • Stellen von Anträgen (Kindergeld, Rente)
  • Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung
  • Beantragung von Freistellungsaufträgen
  • steuerliche Abzüge von Unterhaltszahlungen

Während des Arbeitslebens werden alle für die Steuer relevanten Angaben unter der Steuer-ID gesammelt und gespeichert, damit der Rentenanspruch ermittelt werden kann. Erfasst werden, neben Lohn und Einkommen, auch anrechnungsfreie Zeiten, die einem Arbeitnehmer entstehen, wenn er seine Kinder erzieht oder die Pflege von bedürftigen Familienangehörigen oder Verwandten übernimmt.

steuer id
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Wer ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen möchte, muss ebenfalls eine Steuer-ID vorweisen können. Über die Lohnsteueridentifikationsnummer kann die Finanzbehörde jeden Bundesbürger genau zuordnen und nachgefragte Vorgänge abrufen. Daher ist es wichtig, bei jeder Kommunikation mit dem Finanzamt, die Steuer-ID möglichst gut sichtbar im Betreff anzugeben. Dies erleichtert den Finanzmitarbeitern die Erledigung des Vorgangs und sichert eine möglichst zügige Bearbeitung der finanziellen Angelegenheiten.

Welche Daten werden im Zusammenhang mit der Lohnsteueridentifikationsnummer erfasst?

Folgende Daten des Steuerpflichtigen können über die Steuer-ID abgerufen werden:

  • Vor- und Zunamen (auch frühere Namen)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • gültige Meldeadresse
  • Datum des Einzugs
  • Datum des Auszugs
  • Geschlecht
  • Titel
  • für den Steuerpflichtigen zuständiges Finanzamt
  • Auskunftssperren laut Bundesmeldegesetz
  • Zeitpunkt des Todes

Die genannten Daten müssen bis zu 20 Jahre über den Tod des Steuer-ID-Inhabers hinaus aufbewahrt werden.

Wer darf die Daten abrufen?

Die Steuer-ID dient der Vereinfachung der zwischen den Finanzbehörden geführten Kommunikation. Mit der Steuer-ID arbeiten:

  • Finanzbehörden
  • Sozialversicherungsträger
  • Krankenkassen
  • Banken

Dass nur Finanzbehörden Zugriff auf die mit der Steuer-ID verbundenen Daten haben dürfen, ist in der Abgabenordnung § 139b festgeschrieben. Sozialversicherungsträger bekommen zwar die Steuer-ID übermittelt, können aber nicht auf die damit verbundenen Daten zugreifen.

Wo kann die Steuer-ID beantragt werden?

Alle vor 2008 geborenen Personen wurde die Steuer-ID mit ihrer Einführung im Jahre 2008 per Post zugeschickt. Alle nach 2008 Geborenen erhalten die Kennziffer bereits bei ihrer Geburt. In der Regel muss folglich kein Antrag auf Erteilung einer Lohnsteueridentifikationsnummer gestellt werden.

Wer die Nummer verloren hat und nicht auf aktuelle Unterlagen mit Steuer-ID zugreifen kann, wendet sich online an die Bundeszentrale für Steuern. Die Steuer-ID kann auf der Homepage über ein entsprechendes Eingabeformular erneut angefordert werden. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa einem Monat zu rechnen. Die Lohnsteueridentifikationsnummer wird ausschließlich per Post verschickt und niemals via Telefon oder E-Mail vermittelt.

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