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Economy & Business

Teamkleidung: Die Benefits eines einheitlichen Auftretens für Unternehmen

Teamkleidung findet sich heute in zahlreichen Branchen. Erst kürzlich hat eine bekannte deutsche Bank einen personalisierten Sneaker mit Firmenlogo auf Social Media vorgestellt, welchen die Mitarbeitenden zu ihren schickeren Outfits tragen können. Doch wo liegen die Benefits von Teamkleidung abseits des Wiedererkennungswerts für Kunden? Wir zeigen Ihnen, warum einheitliche Outfits für den Betrieb von Vorteil sind.

Welche Branchen nutzen Teambekleidung?

Es gibt keine konkreten Daten darüber, wie viele Unternehmen in Deutschland tatsächlich Teamkleidung einsetzen. Oft ist die Kleiderordnung flexibel – das bedeutet, Mitarbeitenden können die Kleidungsstücke mit Teamlogo anziehen, müssen aber nicht. In Sektoren mit direktem Kundenkontakt sind einheitliche Outfits weiter verbreitet, in der Technologiebranche eher weniger.

Hauptgrund hierfür ist der Erkennungsfaktor für den Kunden. Sucht dieser beispielsweise im Supermarkt nach einer Mitarbeiterin, ist es unabdingbar, dass diese sich mit ihrem Outfit von den anderen Menschen im Raum abhebt. Andere Unternehmen, etwa der deutsche Sportartikelhersteller Adidas, verzichten bewusst auf einen Dresscode, um Individualität und einen großen Gestaltungsfreiraum zu fördern.

Zudem: Die Hemmschwelle, auf eigene Teamkleidung zu wechseln, sinkt immer weiter. Ein T Shirt bedrucken ist heute so günstig und schnell möglich wie nie zuvor. Das wird sich in Zukunft weiter bemerkbar machen.

Gute Gründe für Mitarbeiterbekleidung aus Unternehmenssicht

Unternehmen profitieren aus vielen Gründen davon, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einheitlich gekleidet sind oder das Firmenlogo auf der Brust tragen. Die Beweggründe zur Anschaffung sind oft auch steuerlicher Natur, dazu später mehr. Ein großer Teil der Vorteile ergibt sich für das Image des Unternehmens:

  • Außenwirkung: Mitarbeitende in gepflegter und einheitlicher Kleidung vermitteln immer einen professionellen Eindruck und repräsentieren das Unternehmen. In jedem Fall ist hierbei wichtig, dass die Outfits auch zur Corporate Identity des Betriebs passen.
  • Werbeträger: Das Unternehmenslogo bleibt potenziellen Kunden im Kopf, wenn dieses überall zu sehen ist. Also beispielsweise im Firmengebäude, auf Werbeartikeln und eben auch auf der Kleidung der Angestellten.
  • Risikovermeidung: In Berufen mit hohen Sicherheitsanforderungen, beispielsweise in der Logistik, kann die richtige Kleidung Unfällen vorbeugen und ist deswegen teilweise gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie den Mitarbeitenden beispielsweise Jacken mit Reflektoren für die Arbeit aushändigen, minimieren Sie immer auch das Risiko eines Unfalls.
  • Kontaktinformationen: Auch Daten wie Telefonnummern, Adressen oder Webseiten können auf der Teambekleidung abgedruckt sein, was früher oder später zu mehr Neukundenanfragen und Publicity ohne zusätzlichen Aufwand führen wird.
  • Teamgeist: Teambekleidung kann das Wir-Gefühl im Unternehmen bestärken und dabei helfen, dass das Team zusammenhält und vor allem gut zusammenarbeitet. Gleiche Bekleidung führt immer auch zu einer gesteigerten Identifikation mit den eigenen Kollegen.

Nicht zuletzt ist auch der steuerliche Aspekt für Arbeitgeber relevant, dazu im nächsten Abschnitt ein paar wichtige Hintergrundinformationen.

Die wichtigsten steuerlichen Aspekte im Überblick

Schafft der Arbeitgeber Berufsbekleidung oder Teamkleidung an, hat das immer auch steuerliche Vorteile. Arbeitskleidung, welche ausschließlich für berufliche Zwecke bestimmt ist und eine klare Abgrenzung zu Privatkleidung aufweist, kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 4 EstG). Dazu zählen beispielsweise Schutzkleidung, Uniformen oder alle Kleidungsstücke mit dauerhaft angebrachtem Firmenlogo.

Für Mitarbeitenden entsteht dabei kein geldwerter Vorteil, wenn die Kleidung nur für berufliche Zwecke genutzt werden kann (§ 3 Nr. 32 EstG). Ist eine private Nutzung möglich, etwa bei einfarbiger Kleidung ohne Logos, kann deine Pauschalversteuerung nach § 37b EstG erforderlich sein. Da auf den meisten Kleidungsstücken jedoch Firmenlogos angebracht sind, findet diese Regelung in der Praxis kaum Anwendung.

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economag.de Redaktion
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