Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR – EU 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Richtlinien. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten gelten ihre Bestimmungen ab August 2026 verbindlich in allen Mitgliedstaaten.
Ziel der Verordnung ist unter anderem die deutliche Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Förderung recyclingfähiger Materialien und die Einführung verpflichtender Mehrwegquoten. Ab 2030 dürfen Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie vollständig recyclingfähig sind, in ökologisch und wirtschaftlich tragfähiger Weise.
Die festgelegten Reduktionsziele für Verpackungsabfälle sehen folgende Werte vor:
- mindestens 5 % Reduktion bis 2030
- mindestens 10 % bis 2035
- mindestens 15 % bis 2040 (jeweils gegenüber dem Basisjahr 2018)
Inhaltsverzeichnis
Materialien und Rezyklatanteile einsetzen
Zugelassene Verpackungsmaterialien müssen recyclingfähig, ressourcenschonend und sortenrein sein. Besonders gefördert werden Materialien wie Papier, Karton, Glas und biobasierte Kunststoffe.
Für Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 verbindliche Rezyklatquoten:
- Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil: mindestens 30 %
- Kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffmaterialien als PET: mindestens 10 %
- Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff: mindestens 30%
- sonstige Kunststoffverpackungen: mindestens 35 %
Bis 2040 sollen diese Quoten schrittweise auf bis zu 65 % steigen. Aufgrund der derzeit begrenzten Verfügbarkeit lebensmittelechter Rezyklate gelten in bestimmten Fällen Ausnahmeregelungen. Die EU arbeitet parallel an der Harmonisierung von Standards für Rezyklatqualität.
Verpackungen kennzeichnen
Ein zentrales Element der PPWR ist die einheitliche Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Jede Verpackung muss künftig eindeutig über Materialzusammensetzung und die richtige Entsorgung informieren. Die genaue Ausgestaltung erfolgt anhand standardisierter EU-Piktogramme und Farbcodes.
Gleichzeitig wird die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gestärkt. Hersteller sind verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen, zu sortieren und einer Wiederverwertung zuzuführen. Diese Verpflichtung umfasst sämtliche Stufen der Verpackung – von Primär- bis Transportverpackungen – und fördert einen geschlossenen Materialkreislauf.
Vorgaben für Klebebänder und Verklebungen
Auch Klebeverbindungen unterliegen künftig strengeren Anforderungen. Ziel ist eine sortenreine Trennung im Recyclingprozess. Herkömmliche Kunststoffklebebänder verlieren an Bedeutung. Stattdessen werden papierbasierte Alternativen mit lösungsmittelfreien oder wasseraktivierten Klebstoffen eingesetzt. Diese lassen sich rückstandsfrei entfernen und verbessern die Recyclingfähigkeit.
Versandmaterialien und deren Verbindungen müssen so gestaltet sein, dass sie ohne technischen Mehraufwand maschinell oder manuell sortiert und verwertet werden können. Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse entsprechend anzupassen.
Umweltfreundliche Füllstoffe
Füllmaterialien müssen künftig aus recycelten oder biogenen Rohstoffen bestehen. Kunststoffbasierte Lösungen wie Luftpolsterfolie gelten als nicht mehr zukunftsfähig. Im Fokus stehen Alternativen wie Papierpolster, Schäume auf Basis von Stärke oder biologisch abbaubare Verpackungschips.
Zugelassene Füllstoffe müssen sich entweder vollständig recyceln oder industriell kompostieren lassen. Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen gelten als bevorzugte Wahl, da sie fossile Ressourcen schonen und CO₂-Emissionen reduzieren.
Mehrwegpflichten und Verpackungsoptimierung
Die PPWR verpflichtet Unternehmen zur Einführung von Mehrwegverpackungslösungen in zahlreichen Branchen. Besonders betroffen sind Gastronomie, Einzelhandel und Versandhandel. Die Verpackungen müssen klar als Mehrweglösungen erkennbar und mit eindeutigen Rückgabemöglichkeiten verbunden sein.
Gleichzeitig fordert die Verordnung eine konsequente Reduktion des Verpackungsmaterials: Ab 2030 dürfen Verpackungen nur noch das funktional notwendige Mindestmaß an Volumen und Gewicht aufweisen. Überdimensionierte Umverpackungen, Doppelwände und Falscheinsätze sind unzulässig.
Verpackungsmanagement als Erfolgsfaktor
Ein integriertes Verpackungsmanagement unterstützt Unternehmen dabei, alle regulatorischen Anforderungen einzuhalten und gleichzeitig ressourcenschonend zu agieren. Durch frühzeitige Investitionen in kreislauffähige Verpackungslösungen lassen sich rechtliche Risiken vermeiden, ökologische Ziele erreichen und wirtschaftliche Potenziale nutzen.