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Economy & Business

Arbeitssicherheit gewährleisten: Worauf sollten Start-Ups achten?

Während in der Vergangenheit zahlreiche Rekordsummen einsammelten, übersahen viele ein kostspieliges Risiko: die Arbeitssicherheit. Gründer konzentrieren sich auf Produktentwicklung und Finanzierung, während der Arbeitsschutz in den Hintergrund gerät. Diese Prioritätensetzung kann jedoch existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Bereits ab dem ersten angestellten Mitarbeiter greifen umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zum Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften der BG ETEM und weitere Verordnungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Arbeitsunfälle können für junge Unternehmen Bußgelder bis 25.000 Euro verursachen. Eine systematische Herangehensweise schützt sowohl Mitarbeiter als auch das Unternehmen vor finanziellen Risiken. Welche konkreten Gesetze greifen bereits ab dem ersten Mitarbeiter? Diese und weitere Fragen werden in den folgenden Abschnitten beantwortet.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen verstehen: Was das Arbeitsschutzgesetz für Start-Ups bedeutet

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet das Fundament der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung. Daher sollten auch junge Unternehmen das Thema Arbeitssicherheit richtig angehen. Das besagte Gesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen. Zentrale Pflichten umfassen:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln. Die Arbeitsstättenverordnung definiert Mindeststandards an Arbeitsplätze. Zusätzlich gelten branchenspezifische Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften wie der VBG für IT-Start-ups oder BGHW für Handelsunternehmen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht verhandelbar und müssen von Beginn an beachtet werden. Unwissenheit schützt vor Haftung nicht.

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt: Pflichten ab dem ersten Mitarbeiter

Start-ups müssen bereits ab dem ersten Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen, um Arbeitssicherheit richtig angehen zu können. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt diese Betreuung zwingend vor. Für kleine Unternehmen bieten sich drei Betreuungsmodelle an: Das Regelbetreuungsmodell mit festen Betreuungszeiten nach Mitarbeiterzahl, das Unternehmermodell mit Eigenverantwortung nach Schulung und die bedarfsorientierte Betreuung mit flexibler Grundbetreuung.

Externe Dienstleister bieten speziell auf Start-ups zugeschnittene Lösungen. Die schriftliche Bestellung muss dokumentiert werden. Ohne ordnungsgemäße Betreuung drohen Bußgelder und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

Eine grundlegende Frage: Welche Risiken bestehen?

Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes dar. Arbeitgeber sind verpflichtet, systematisch alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Für Start-ups beginnt dieser Prozess bereits bei der Einrichtung der ersten Arbeitsplätze. Klassische Gefährdungen umfassen etwa ergonomische Belastungen an Bildschirmarbeitsplätzen, physische Risiken durch ungeeignete Büroausstattung sowie psychische Belastungen durch Arbeitsdruck oder unklare Strukturen. Die Beurteilung erfolgt in strukturierten Schritten: Arbeitsbereiche festlegen, Gefährdungen erfassen, Risiken bewerten, Maßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit regelmäßig prüfen.Cybersicherheit ist dabei kein Teil der physischen Arbeitssicherheit im engeren Sinne, gewinnt jedoch im Rahmen der ganzheitlichen Risikoanalyse digitaler Arbeitsumgebungen zunehmend an Bedeutung.

Moderne Büroarbeitsplätze – besonders im Homeoffice oder bei hybriden Arbeitsmodellen – sind anfällig für Datenpannen, Phishing-Angriffe oder Sicherheitslücken in der IT-Infrastruktur. Während klassische Arbeitsschutzmaßnahmen auf physische Unversehrtheit abzielen, erfordert Cybersicherheit ergänzende organisatorische Vorkehrungen: etwa klare Zugriffsrechte, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Sensibilisierung der Beschäftigten für digitale Risiken sowie regelmäßige IT-Sicherheitsaudits.

Oft unterschätzt: Arbeitsplatzgestaltung und ergonomische Anforderungen

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung reduziert gesundheitliche Belastungen und steigert die Produktivität.
 Für Bildschirmarbeitsplätze gelten spezifische Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere ASR A3.6. Höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Bürostühle sind dabei Grundvoraussetzungen. Die Bildschirmoberkante sollte auf Augenhöhe positioniert und der Sehabstand mindestens 50 Zentimeter betragen.

Ausreichende Beinfreiheit und eine Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius sind ebenso wichtig. Der Lärmpegel sollte 55 Dezibel nicht überschreiten. Bei Laborarbeit oder Werkstattbetrieb gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen, und persönliche Schutzausrüstung muss kostenfrei bereitgestellt werden.
 Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice erfordern zudem eigene Gefährdungsbeurteilungen für häusliche Arbeitsplätze.

Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter: Wissen als Präventionsmaßnahme

Regelmäßige Unterweisungen sind verpflichtend und bilden die Grundlage für sicherheitsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz. Vor Arbeitsaufnahme müssen alle Mitarbeitenden umfassend über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert werden. Mindestens einmal jährlich sind Wiederholungsunterweisungen durchzuführen. Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder nach Unfällen sind zusätzliche Schulungen erforderlich. Die Inhalte umfassen arbeitsplatzspezifische Risiken, Schutzmaßnahmen und den korrekten Umgang mit Schutzausrüstung. Wichtig ist, dass die Unterweisungen verständlich und in der jeweiligen Sprache der Mitarbeitenden erfolgen.

Eine vollständige Dokumentation mit Datum, Inhalten, Teilnehmern und Unterschriften ist zwingend notwendig. Digitale Lernplattformen können die Durchführung unterstützen, ersetzen aber nicht das persönliche Gespräch vor Ort. Unternehmen, die Sicherheit ernst nehmen und dies auch nach außen kommunizieren, haben häufig weniger Probleme, qualifizierte Mitarbeitende – etwa für Baustellen oder andere anspruchsvolle Arbeitsbereiche – zu gewinnen und zu halten.

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