restguthaben verrechnen
SuPatMaN/shutterstock.com
Finanzen & Börse

Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen

Wenn ein Vertrag endet und noch ein bisschen Geld übrig ist, nennt man das oft Restguthaben. Das kann aus einer Abrechnung entstehen, wenn man mehr bezahlt hat als nötig war. Klingt erst einmal einfach: Man bekommt sein Geld zurück. Doch manchmal sieht es anders aus. Die andere Partei könnte sagen, dass sie noch etwas bekommt. Dann stellt sich die Frage: Kann oder darf man das verrechnen?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Verrechnung eigentlich?

Eine Verrechnung bedeutet, dass zwei Leute sich gegenseitig Geld schulden. Statt dass jeder dem anderen etwas überweist, rechnet man beide Beträge gegeneinander auf. Was am Ende übrig bleibt, wird dann bezahlt. Diese Möglichkeit ist im Gesetz geregelt, genauer gesagt im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Wie kommt es zu einem Restguthaben?

Ein Restguthaben kann entstehen, wenn ein Vertrag endet und dabei festgestellt wird, dass zu viel gezahlt wurde. Zum Beispiel bei einer Nebenkostenabrechnung im Mietverhältnis. Oder bei einem Stromanbieter, wenn man im Voraus gezahlt hat, aber weniger verbraucht wurde. Der überzahlte Betrag gehört dann dem Kunden. Auch im Bereich von Versicherungen oder Wartungsverträgen kann ein Guthaben entstehen, wenn Leistungen nicht vollständig in Anspruch genommen wurden.

Wann darf man verrechnen?

Damit das rechtlich möglich ist, müssen ein paar Dinge erfüllt sein. Beide Seiten müssen sich Geld schulden. Diese Forderungen müssen außerdem fällig sein. Das heißt, sie dürfen nicht erst in der Zukunft gelten. Und sie müssen durchsetzbar sein. Das bedeutet, dass es keine triftigen Gründe geben darf, warum man nicht zahlen müsste. Zudem darf es kein Gesetz oder keine Vertragsklausel geben, die die Verrechnung ausschließt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man eine Verrechnung in Betracht ziehen.

verrechnung von guthaben
Nichcha/shutterstock.com

Ein Beispiel aus dem Alltag

Stell dir vor, jemand hat seine Wohnung gekündigt. Nach dem Auszug zeigt die Betriebskostenabrechnung, dass er 150 Euro zurückbekommen soll. Gleichzeitig schuldet er dem Vermieter aber noch 100 Euro Miete. In dem Fall kann der Vermieter sagen: Ich verrechne das. Er behält also 100 Euro ein und überweist nur die restlichen 50 Euro. Das geht aber nur, wenn die Mietforderung rechtlich in Ordnung ist.

Wie funktioniert das mit der Erklärung?

Wer verrechnen will, muss das der anderen Seite mitteilen. Das kann mündlich oder schriftlich passieren. Sicherer ist es, das schriftlich zu machen, damit man es später nachweisen kann. Wichtig ist, dass die andere Partei erfährt, dass eine Verrechnung erklärt wurde. Erst dann wirkt sie. Einfach stillschweigend Beträge nicht auszuzahlen, reicht nicht.

Was ist, wenn die Forderung strittig ist?

Dann wird es schwierig. Ist die Forderung, mit der verrechnet werden soll, nicht eindeutig oder wird sie bestritten, darf man meist nicht verrechnen. Auch Forderungen, die schon lange bestehen und vielleicht verjährt sind, kann man nicht ohne Weiteres nutzen. In solchen Fällen kann die andere Seite die Verrechnung ablehnen. Bei Insolvenz ist ebenfalls Vorsicht geboten. Dort gelten eigene Regeln. Eine Verrechnung ist dann nur in bestimmten Situationen erlaubt.

Was steht oft in Verträgen dazu?

Manche Verträge oder AGB enthalten Regelungen zur Verrechnung. Da kann zum Beispiel stehen, dass nur unbestrittene oder anerkannte Forderungen verrechnet werden dürfen. Solche Klauseln sind erlaubt, solange sie klar formuliert sind. Wer eine solche Regel akzeptiert hat, kann später nicht einfach dagegen verstoßen. Es kann auch vorkommen, dass bestimmte Forderungen ausdrücklich von der Verrechnung ausgeschlossen sind, unter anderem Schadensersatzansprüche.

agb
fotogestoeber/shutterstock.com

Was bedeutet das für den Alltag?

Wer ein Restguthaben erwartet, sollte sich fragen, ob die andere Partei noch offene Ansprüche hat. Das gilt auch umgekehrt. Wenn man weiß, dass der andere Geld bekommt, man selbst aber auch noch etwas zu kriegen hat, ist es sinnvoll, über eine Verrechnung nachzudenken. Wichtig ist, dass alles ordentlich dokumentiert ist. Rechnungen, Zahlungsbelege und Absprachen sollten nachvollziehbar sein. Ein kurzer Blick in den Vertrag lohnt sich fast immer. Manchmal steht dort schon, ob eine Verrechnung überhaupt erlaubt ist.

Wie sieht das bei Firmen aus?

In Unternehmen gehört die Verrechnung zum Alltag. Gerade wenn man regelmäßig mit denselben Kunden oder Partnern zu tun hat, entstehen oft mehrere Forderungen gleichzeitig. In solchen Fällen hilft es, wenn es klare Regeln gibt. Eine gute Buchhaltung und ein Überblick über offene Posten sind wichtig. Wenn Unsicherheit besteht, sollte man Rücksprache halten – intern oder mit rechtlichem Beistand. Auch digitale Tools zur Buchführung oder Kundenverwaltung können dabei helfen, alles im Blick zu behalten.

Fazit

Eine Verrechnung kann helfen, offene Beträge einfach und klar auszugleichen. Aber sie muss rechtlich sauber sein. Es reicht nicht, einfach zu sagen: Ich zahle dir weniger, weil du mir noch etwas schuldest. Wer sich an die Regeln hält, spart Zeit und Streit. Wer unsicher ist, sollte lieber einmal zu viel nachfragen, als später Ärger zu bekommen. So bleibt die Zusammenarbeit fair – auch wenn es ums Geld geht. Und am Ende ist es wie so oft: Klare Kommunikation, ein bisschen Überblick und ein kurzer Blick ins Gesetz können viel Ärger ersparen.

Ähnliche Beiträge

Devisenhandel: Wie attraktiv ist der Handel mit Währungen?

economag.de Redaktion

Luxusuhren als Investment: Welche Modelle eignen sich?

economag.de Redaktion

Stromanbieter Vergleich: Wann lohnt sich ein Wechsel?

economag.de Redaktion
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner