zug fällt aus
Prostock-studio/shutterstock.com
Finanzen & Börse

Super Sparpreis Zug fällt aus: Recht auf Erstattung?

Viele Bahnreisende fragen sich, ob auch dann ein Recht auf Erstattung besteht, wenn ein Sparpreis gebucht wurde und der Zug ausfällt. Das ist tatsächlich der Fall. Ähnliches trifft auf Verspätungen zu. Der vorliegende Beitrag erläutert das Recht auf Erstattung bei Super-Sparpreisen ein wenig detaillierter und erklärt, was dann zu tun ist.

Inhaltsverzeichnis

Recht auf Erstattung bei Zugausfall über den Super Sparpreis

Grundsätzlich erhält man bei einem Zugausfall den kompletten Ticketpreis erstattet. Alternativ kann die Fahrt bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen Zug fortgesetzt werden. Die Bahn kann sich auch damit einverstanden erklären, dass sie die Kosten für ein alternatives Fortbewegungsmittel trägt. Das trifft ebenso zu, wenn die Bahn innerhalb von 100 Minuten nicht über Alternativen zur Weiterfahrt informiert. Flüge sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.

Auch wer einen Sparpreis gekauft hat, darf im Fall eines Zugausfalls die Fahrt mit jedem anderen Zug fortsetzen oder die Reise freiwillig verschieben. Bestehen keine Alternativen mit Zügen desselben Eisenbahnunternehmens, also unter anderem der Bahn, so darf der Reisende Züge und Busse eines anderen Unternehmens nutzen. Eine Entschädigung erhält nicht zuletzt jeder Fahrgast, der von einem Streik betroffen ist. Wird nur ein Teil der ursprünglich geplanten Reise mit einem Super-Sparpreis in Anspruch genommen, ist auch eine Teilerstattung möglich. Nicht zuletzt dürfen betroffene Reisende wieder zum Ausgangspunkt der Reise zurückfahren, wenn sie dies wünschen.

erstattung bei zugausfall
Have a nice day Photo/shutterstock.com

Entschädigung bei Verspätungen

Grundsätzlich können sich Reisende den vollen Ticketpreis erstatten lassen, wenn ihr Zug mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof hat. Dann erhalten Passagiere 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises zurück. Ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof wird eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises ausgezahlt. Fällt die Verspätung geringer aus, wird nur die nicht genutzte Sitzplatzreservierung erstattet. Wenn möglich, werden Hin- und Rückfahrt separat betrachtet und berechnet. Betroffene Passagiere haben die Wahl zwischen einer Auszahlung und einem Gutschein. Nicht ausgezahlt werden Beträge unter vier Euro. Außergewöhnliche Umstände wie Extremwetterereignisse befreien die Bahn von ihrer Verpflichtung, Entschädigungen zahlen zu müssen. Dasselbe gilt, wenn ein Verschulden des Fahrgastes vorliegt oder wenn Personen die Gleise blockieren.

Aufhebung der Zugbindung bei Verspätungen

Sparpreise gehen üblicherweise mit einer festen Zugbindung einher. Kommt der genutzte Zug bei nationalen Reisen mindestens 20 Minuten und bei internationalen Reisen mindestens 60 Minuten zu spät am Ziel an, entfällt die Zugbindung. Gleiches trifft bei Zugausfall oder Haltausfall zu. Auch dann, wenn der Anschlusszug nicht mehr erreicht wird, gilt die Zugbindung nicht mehr. Differenzieren müssen Fahrgäste allerdings zwischen Fahrkarten des Fernverkehrs und solchen des Nahverkehrs. Wer mit einem Nahverkehrsticket einen Fernzug nutzen möchte, braucht ein zusätzliches Ticket. Die entstandenen Kosten kann man sich aber später erstatten lassen. Mit einem Fernverkehrsticket darf man die Reise auch mit einem früheren Zug am gleichen Reisetag antreten. Was die Reiseroute betrifft, dürfen auch andere Streckenführungen genutzt werden.

zugverspätung
Bobex-73/shutterstock.com

Kosten für Übernachtung bei einem Zugausfall

Wenn aufgrund eines Zugausfalls die Fahrt am selben Tag nicht mehr fortgesetzt werden kann oder dies unzumutbar ist, muss die Bahn die Kosten für eine Übernachtung ersetzen. Alternativ kann die Bahn ein Taxiunternehmen mit der Beförderung der gestrandeten Passagiere beauftragen. Der Höchstbetrag, der in diesem Fall erstattet wird, liegt bei 120 Euro. Die Übernachtungskosten sollen lediglich angemessen ausfallen. Die Bahn oder ein anderes Eisenbahnunternehmen darf aber auch selbst eine Übernachtungsmöglichkeit bereitstellen, die dann Priorität genießt.

Was bei Verspätung oder Zugausfall zu tun ist

Fällt ein Zug aus, sollten Reisende bereits am Bahnhof tätig werden. Der Zugausfall oder die Verspätung sollte immer von offizieller Seite bestätigt werden. Dazu gilt es, sich an das Bahnunternehmen zu wenden, bei dem die Fahrkarte gebucht wurde. In jedem Fall muss man die Fahrkarte sowie die Bestätigung über den Zugausfall oder die Verspätung aufbewahren. Normalerweise bekommt man ein Fahrgastrechteformular und füllt dieses mit allen relevanten Angaben aus, um den Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Neben einer Auszahlung bzw. Überweisung auf das angegebene Bankkonto kann die Entschädigung auch durch einen Gutschein abgegolten werden. Die Beantragung der zustehenden Erstattung ist online oder in Papierform möglich.

Gleiches Recht für alle: Das gilt auch, wenn der Super Sparpreis Zug ausfällt

Für Sparpreise gelten alles in allem die gleichen Fahrgastrechte bezüglich Erstattungen wie für andere Arten von Fahrkarten. In jedem Fall sollte die Beschwerde innerhalb von drei Monaten bei der Bahn eintreffen. Die Einschränkungen, die Sparpreise mit sich bringen, betreffen in der Regel lediglich Umtausch und Stornierung. Zudem unterliegen sie normalerweise der Zugbindung.

Ähnliche Beiträge

Geldangebote von privat: Worauf muss man achten?

economag.de Redaktion

Steuerparadies Kanalinseln: Kann man dort ein Konto eröffnen?

Immobilienprojekte finanzieren: Mezzaninkapital für Bauträger

economag.de Redaktion
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner