gattungsschuld
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Gattungsschuld: Definition, Erklärung und Wissenswertes

Bei der sogenannten Gattungsschuld handelt es sich um einen juristischen Begriff, der im Bereich des Schuldrechts verwendet wird. Eine einfache Definition ist besonders für den wenig versierten Laien oft gar nicht so leicht zu verstehen. Unter Verwendung einiger wesentlicher Parameter und Fakten lässt sich jedoch durchaus eine verständliche Definition finden.

Gattungsschuld: Definition und grundlegende Informationen

Zunächst muss dieser Begriff näher zugeordnet werden. Wie bereits im Einstieg erwähnt, handelt es sich hier um einen juristischen Begriff, der im normalen Alltag eher weniger geläufig ist. Allein aus diesem Grund ist vielen Menschen nicht so ganz klar, was man sich denn nun unter einer solchen Gattungsschuld vorstellen soll. Prinzipiell wird hier nur der Sachgegenstand definiert und nicht eine Stückschuld. Es erfolgt demnach auch keine Quantifizierung. Die Gattungsschuld kann zum Beispiel zwischen 2 Händlern bestehen. Die jeweils beteiligten Personen in diesem wirtschaftlichen Verhältnis können jedoch auch Einschränkungen in Bezug auf die sogenannte Gattungsschuld vornehmen.

Zum Beispiel könnte Herr A. regelmäßig Gurken aus seinem eigenen Anbau an Frau B. liefern. Da Herr A. jedoch nur über einen sehr kleinen Bestand verfügt, kann es durchaus auch zu Engpässen kommen. Frau B. kann somit nicht immer im voll gewünschten Umfang beliefert werden. In diesem Zusammenhang kann die eigentliche Gattungsschuld auch um den Fakt der Vorratsschuld ergänzt werden. Herr A. muss somit nur so viel an Frau B. liefern, wie es der eigene Vorrat auch wirklich zulässt.

Geldschuld: Was bedeutet das?

Auch die Geldschuld ist ein wichtiger Teil der sogenannten Gattungsschuld. Kann ein Schuldner keine Ware liefern ist es durchaus möglich, dass eine sogenannte Geldschuld entsteht. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn eine geschuldete Dienstleistung nicht erbracht werden kann und somit einer anderen Person ein persönlicher oder wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Unmöglichkeit der Leistung

Eine Gattungsschuld besteht in aller Regel auch dann fort, wenn der jeweilige Schuldner durch Unvermögen nicht mehr in der Lage ist zu liefern. Hierbei ist es zumeist auch irrelevant, ob es sich um Einflüsse handelt, die direkt beim Schuldner zu suchen sind oder, ob Dritte Personen die Unmöglichkeit verschulden. Der Schuldner hat zudem auch für mögliche Störungen und Sachmängel aufzukommen, wenn diese mit der nicht erfüllten Gattungsschuld im direkten Zusammenhang stehen. Dies ist insbesondere dann gegeben wenn eine Gewährleistung vereinbart wurde. Der Empfänger der Leistung oder des jeweiligen Güters ist dann zu jeder Zeit berechtigt eine Leistung seitens des Schuldners einzufordern.

Es kommt immer auf die jeweilige Vereinbarung an

Hat ein Schuldner alle Pflichten erfüllt und ist durch andere Faktoren nicht in der Lage die Gattungsschuld zu erbringen und ist zudem weder eine Gewährleistung, noch eine Stückschuld vereinbart, muss der Empfänger dies oft hinnehmen und mit entsprechenden Ausfällen rechnen.

Stückschuld und Bringschuld hängen oft sehr eng mit der Gattungsschuld zusammen

Wie bereits umfassend erläutert bezieht sich eine Gattungsschuld in erster Linie auf den zu liefernden Sachgegenstand und nicht auf eine genau definierte Abnahmemenge. Eine solche Vereinbarung ist jedoch im praktischen Alltag nur wenig zu finden. In sehr vielen Fällen wird auch eine Stückschuld definiert. Hierbei wird dann ganz einfach festgelegt, dass ein Schuldner zum Beispiel jeden Monat 20 Kisten Rotwein liefern muss. Dies dient der Sicherheit und besseren Kalkulation des Empfängers.

Die Bringschuld ist ebenfalls eng mit der Gattungsschuld verbunden und findet in diesem Zusammenhang auch sehr häufig Anwendung. Ein Empfänger einer Leistung oder eines Gegenstandes möchte die Bringschuld oft zusätzlich in einer Vereinbarung verankern. Hierbei kann man sich folgendes Szenario vor Augen führen: Herr D. liefert an Frau E. jeden Monat 50 Kilogramm Kohlrabi. Dieser Kohlrabi soll natürlich nicht einfach irgendwo landen, sondern Frau E. an einem bestimmten Ort erreichen. Dies kann dann üblicherweise der Wohn- oder Geschäftsort sein.

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