Wechselverbindlichkeit: Definition und Erklärung

Wechselverbindlichkeit

Bei vielen Verträgen und Kaufangeboten findet man die Option eine Wechselverbindlichkeit einzugehen. Dieser Artikel erkärt den Begriff in aller Ausführlichkeit.

Was bedeutet Wechselverbindlichkeit überhaupt?

Eine Wechselverbindlichkeit entsteht, wenn man einen Wechsel ausstellt, um Zahlungsverpflichtungen zu begleichen. Auch, wenn man den von jemand anderen, auf seinen Namen ausgestellten Wechsel akzeptiert, geht man damit eine Wechselverbindlichkeit ein. Es gibt viele verschiedene Arten der Wechselverbindlichkeit. Am häufigsten zu finden ist dieses Wort jedoch an der Börse und beim Verkaufen oder Kaufen von noch unbezahltem Eigentum. Das bedeutet, dass beispielsweise der Verkäufer eines Hauses, welches er mithilfe eines Kredites bei der Bank erworben hat verkaufen möchte, jedoch den Kredit noch nicht abgezahlt hat.

Er bietet dann sein Haus zum Verkauf an und lässt den Kredit von der Person, die das Haus kaufen möchte weiterzahlen. Somit findet vereinfacht gesagt eine Übernahme des Kredites, sprich von Fixkosten, statt. Weil nun aber die Bezugsperson welche die Zahlungsverpflichtung entgegengenommen hat eine andere ist, spricht man von einer Wechselverbindlichkeit. Auch das weitergeben von Leasingfahrzeugen bietet eine Möglichkeit der Wechselverbindlichkeit.

Wechselverbindlichkeit an der Börse

Bei einem Wechsel handelt es sich hier um ein Wertpapier. Der Betrag, den die Person die den Wechsel akzeptiert hat bezahlen muss, ist nicht von Rechtsgrund abhängig, der zu dessen Übergabe geführt hat.
Allerdings muss diesem zu entnehmen sein, wer ihn an wen überführt hat.Die Ausstellung eines Wechsels erfolgt immer über ein besonderes Formular, welches bei richtigem Ausfüllen auch die Kriterien für dessen Gültigkeit erfüllt. Gleichzeitig berechtigt es den Inhaber die Wechselsumme gegen den sogenannten Wechselschuldner geltend zu machen.

Weitere Informationen

Der Aussteller des Wechsels verspricht demjenigen, der ihn annimmt das Bezahlen des fälligen Betrags. Es sind immer mindestens drei Personen in den Prozess inkludiert, zum einen der Wechselgeber, welcher den Wechselnehmer das Angebot macht eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen, zum anderen der sogenannte Akzeptant,welcher bei Annahme dazu verpflichtet ist, dem Wechselnehmer, welcher die dritte Person ist, den vereinbarten Geldbetrag auszuzahlen. Die Summe des Wechsels muss dabei gesetzlich geregelt, nicht nur festlegbar, sondern definitiv festgelegt werden. Zudem muss der Zahlungsort genau angegeben werden, da ansonsten der Wechsel nicht gültig ist.

Im Schluss bedeutet dies auch, dass der Wechsel Formgerecht geschehen muss. Sollten gewisse Formkriterien vernachlässigt werden, so gilt dieser Wechsel als nichtig. Sollte der Wechselinhaber den Wechsel bis zu dem angeführten Datum nicht vorlegen können,so hat er ab diesem Zeitpunkt keine Rechtlichen Ansprüche mehr bezüglich des Wechsels. Diese Art der Finanzverwaltung entstand in Italien zur Sicherstellung, dass Zahlungen fremder Währungen, trotz der Zahlungsunfähigkeit einer Person gewährleistet werden können.

Das Fazit

Der Wechsel erscheint anfangs recht komplex, ist jedoch bei näherer Betrachtung nichts anderes, als eine Übernahme einer Zahlung an eine dritte Person. Die zuvor zur Zahlung verpflichtete Person wird damit von ihrer Zahlungslast befreit, während durch einen zweiten, die Zahlung an den dritten dennoch gewährleistet werden kann.

Bildquelle Titelbild:

  • Freedomz/shutterstock.com
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