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Bauprojekte mit Generalübernehmer erfolgreich realisieren

Die Hauptaufgabe eines Generalübernehmers liegt darin, die Verantwortung für einen erfolgreichen Abschluss eines Bauvorhabens zu übernehmen. Da Fachwissen unabdingbar ist, stehen hinter einem Generalübernehmer ein Bauunternehmen oder eine Firma für Projektmanagement. Der Verantwortungsbereich umfasst die Planung eines Bauprojekts und die Koordination der einzelnen Arbeitsschritte. 

Der Generalübernehmer tritt als zentraler Akteur beim Bauen auf und sorgt dafür, dass ein geplantes Großprojekt termingerecht, in höchster Qualität und innerhalb des Budgets fertiggestellt wird. Die GSE ist ein führender Anbieter für Gewerbeimmobilien und setzt auf innovative Planungsansätze und fortschrittliche Durchführung. Der Anbieter kümmert sich um die Planung, den Bau und das Management bei dem Bau von Logistikplattformen, Einkaufszentren oder einem Multiplexkino. Mit moderner Modellierungstechnologie werden Termine, Kosten und Qualität auch bei einzigartigen Gewerbeobjekten garantiert.

Gesamtverantwortung

Bei großen Projekten und neuartigen architektonischen Ansätzen müssen die Fäden in einem Punkt zusammenlaufen. Der zentrale Ansprechpartner ist der Generalübernehmer. An dieser Stelle versammeln sich Know-how, Organisationstalent und Erfahrung. Die Aufgabenübernahme beginnt in der Planungsphase. Der frühe Einstieg in das Projekt ist erforderlich damit das Bauvorhaben, als Ganzes erfasst werden kann und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausführungsphase geschaffen werden können. Mit der Übernahme der Verantwortung ist der Generalübernehmer für alle Aspekte haftbar. Dieses Risiko übernimmt kein Unternehmen, das nicht von Anfang an dabei ist.

Vorteile für Auftraggeber

Bei der Zusammenarbeit mit einem Generalübernehmer haben Auftraggeber nur einen einzigen Vertragspartner. Dieser übernimmt die Koordination aller Subunternehmer, die am Großprojekt beteiligt sind. Als Verantwortungsträger steht der Generalübernehmer allen Beteiligten als Ansprechpartner zur Verfügung und löst auftretende Probleme. Die gesamte terminliche Abstimmung wird in verantwortungsvolle Hände gelegt und Bauherren können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Koordination in der Ausführungsphase

Bei einem festgelegten Terminplan ist es erforderlich, dass alle einzelnen Arbeitsschritt nahtlos ineinander übergehen. Lücken in der Planung erhöhen die Kosten und die geforderte Zeit bis zur Fertigstellung kann nicht eingehalten werden. Ein erfolgreiches Unternehmen für Generalübernahmen verfügt über personelle Ressourcen für die erforderlichen Arbeiten am Bau. Die Verbindung aus Projektmanagement und Arbeitskräften ermöglicht eine präzise Zeitplanung und das sehr genaue Einhalten der Kosten. Es ist auf diesem Weg möglich, die Projektdurchführung zum Festpreis und mit verbindlichen Terminzusagen anzubieten. Dies ist ein weiterer Vorteil für Auftraggeber, da die Gesamtplanung, Bezug und Vermietung zu einem frühen Zeitpunkt des Bauprojekts erfolgen kann.

Qualitätssicherheit

Die Arbeiten am Bauprojekt werden kontinuierlich vom Generalübernehmer überprüft. Es ist das Ziel, Mängel und Verzögerungen sofort zu erkennen und auszugleichen. Nur mit der begleitenden Kontrolle können zugesagte Fertigstellungstermine eingehalten und Nachbesserungsarbeiten vermieden werden. In jedem Projektabschnitt setzt ein Generalübernehmer Fachkräfte und Experten ein, damit ein Gebäude den vereinbarten Standards und Sicherheitsvorschriften entspricht.

Übergabe und Abnahme

Der Bau eines Einkaufszentrums unterscheidet sich in der Endabnahme nicht von einem Einfamilienhaus. Bei der Übergabe werden etwaige Mängel aufgedeckt und müssen beseitigt werden. Mit der endgültigen Übergabe erhält der Auftraggeber alle relevanten Dokumentationen und Pläne für sein Bauprojekt. Wie üblich beginnt im Anschluss an die Übergabe die Gewährleistungsphase. In dem festgelegten Zeitraum wird die Immobilie vom Generalübernehmer betreut und eventuelle Beanstandungen werden fachgerecht behoben. Mit dem Ablauf der Gewährleistungszeit endet der Leistungsumfang eines Generalübernehmers.

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