Intelligenzrente
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Intelligenzrente: Voraussetzungen und Beantragung im Detail

Die Intelligenzrente ist ein Relikt der ehemaligen DDR. Diese Rente wird auf das wiedervereinigte Deutschland übertragen. Zehntausende ehemalige Ingenieure der DDR haben nun Anspruch auf die in der einstmaligen DDR geschaffene Zusatzrente. Inzwischen hat das Bundessozialgericht in sechs Entscheidungen diese Versöhnungsrentenpflicht hervorgehoben. In der Tat ist dies ein Betrag von mindestens 150 Euro pro Monat, wenn die Ingenieure beschließen, diese Rente zu beantragen.

Der Streit um die Intelligenzrente dauerte Jahre

Der historische Hintergrund der Intelligenzrente ist, dass die DDR Fachkräfte daran hindern wollte, nach Erreichen des Rentenalters in den Westen zu migrieren. Dies wurde mit zahlreichen zusätzlichen Renten erreicht. Eine Intelligenzrente war eine Option für diese Zusatzrente. Sie wurde genauer als „technische Dienstleistungsrente“ bezeichnet. Diese Rente wurde speziell für Ingenieure gezahlt und die Übertragung dieser Intelligenzrente auf deutsche Verhältnisse hat im Laufe der Jahre zu heftigen Debatten geführt. Die Tatsache, dass viele Menschen eine Intelligenzrente beantragen, führte dazu, dass viele neue Anträge von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurden, um Geld zu sparen.

In diesem Zusammenhang wurden Empfänger von Intelligenzrenten viele Jahre von der Rentenauszahlung ausgeschlossen.

Hintergrund der Intelligenzrente

Die Intelligenzrente in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wurde zunächst durch das sogenannte „Dekret über zusätzliche Renten für technische Intelligenz in nationalen und gleichberechtigten Unternehmen“ geregelt. Diese Resolution, die am 17. August 1950 offiziell in Kraft trat, schlug unter anderem vor, dass „die Situation der technischen Intelligenz in staatlichen und ähnlichen Unternehmen durch die Bereitstellung zusätzlicher Renten verbessert werden muss“.

  • Im Detail führte dies zu folgenden Regeln in der ehemaligen DDR:

Für Ingenieure und andere Arbeitnehmer in technischen Berufen wurde im Rahmen der obligatorischen Sozialversicherung eine additionale Rentenversicherung abgeschlossen. Diese zusätzliche Rente ergab eine durchschnittliche monatliche Rente von 60 bis 80 Prozent des monatlichen Bruttolohns, der in den vergangenen Jahren dem Versicherten gezahlt wurde – jedoch nicht mehr als 800 Mark. Dieser Betrag wurde ab dem 65. Jahr für den Empfänger berechnet. Es gab auch spezielle Regeln für Verbliebene, sowohl für Ehepartner als ebenso für Waisen, Halbwaisen und diejenigen, von denen der Begünstigte abhängig war.

Dies galt bis zum 18. Jahrestag des Menschen. Später gezahlte Versicherungs- und Rentenbeiträge waren weitgehend steuerfrei. Nach der Wiedervereinigung der beiden Bundesländer hat die für dieses Problem zuständige Bundesversicherungsanstalt diese Intelligenzrente für die ehemaligen Beschäftigten der DDR übernommen. Dies war ursprünglich vom Finanzministerium in Absprache mit dem Industrieministerium vereinbart worden.

Intelligenzrente beantragen
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Gesetzliche Regelung der Rente

Nach der Wiedervereinigung der beiden Bundesländer hat die für dieses Problem zuständige Bundesversicherungsanstalt die Rente der ehemaligen DDR übernommen. Dies wurde ursprünglich vom Finanzministerium in Absprache mit dem Industrieministerium und dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit der einstmaligen DDR geregelt. Nach der gesetzlichen Übernahme müssen jedoch in bestimmten Fällen immer eindeutige Bedingungen erfüllt sein, um eine zusätzliche Rente für technische Berufe im gesamten deutschen Rentensystem nutzen zu können.

Zu diesem Zweck übertrug die Bundesregierung 1991 die Anforderungen von Ingenieuren und Vertretern anderer technischer Berufsgruppen, die zuvor in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in den Ruhestand getreten waren, auf die obligatorische Rentenversicherung. Das Bundessozialgericht, das sich mit diesem Thema befasste, regelte es dann entsprechend.

Anforderungen für die Intelligenzrente

Nach langjährigen Rechtsstreitigkeiten hat die oberste Justizbehörde drei Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit das Recht auf eine Intelligenzrente erfolgreich angewendet werden kann. Es ist besonders bemerkenswert, dass die Bereitstellung einer Rentenbescheinigung nicht zu diesen Anforderungen gehört. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Berufliche Qualifikationen: Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er die Ausbildung zum Ingenieur, Techniker, Architekten oder Wirtschaftsingenieur in der DDR erfolgreich abgeschlossen hat.
  • Betriebsqualifikation: Es muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller für eine staatliche Produktionsfirma gearbeitet hat.
  • Objektive Bedingung: Sie haben nur dann Anspruch auf eine Intelligenzrente im Ruhestand, wenn die tatsächliche Tätigkeit Ihren Qualifikationen entspricht.

Alle diese Voraussetzungen mussten zum 30. Juni 1990 erfüllt sein, als die Währungsunion in Kraft trat, um für die Intelligenzrente in Frage zu kommen. In der Tat sind die Kritiker nicht ganz unrecht, wenn Sie diese zusätzliche Rente als „Überbleibsel der DDR“ bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland gab es kein vergleichbares Versorgungsmodell.

Intellektuelle Rente für Ingenieure: Mit oder ohne Zertifikat

DDR-Ingenieure, die ein besonderes Rentenrecht hatten, konnten diese Leistungen nach AAÜG nach der Wiedervereinigung beantragen und somit eine höhere Altersrente erhalten. Dieses spezielle Rentenrecht wird allgemein als I-Zertifikat bezeichnet. Dies ist ein gelbgrünes Blatt Papier, auf dem der Begünstigte als Ingenieur für eine Intelligenzrente anerkannt wurde. Dieses Recht kann auch erlangt werden, wenn die betreffende Person bis zum 1. August 1991 eine wirksame administrative oder gerichtliche Entscheidung errungen hat, die ihr dieses Recht auf Versorgung gewährt. Aber dies ist eine große Ausnahme.

Die meisten Ingenieure in der Deutschen Demokratischen Republik hatten bis zum 1. August 1991 kein I-Zertifikat und keine spezielle gerichtliche Entscheidung.

Bis zu den Entscheidungen des Bundessozialgerichts von 2002 bis 2004, die die I-Rente für viele tausend Ingenieure Wirklichkeit werden ließ. Diese Rechtsprechung wurde bisher in vielen hundert anderen Gerichtsentscheidungen angewendet, einschließlich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 19. November 2011, B 5 RS 7/09 R. Jetzt ist eine Rente für Ingenieure ohne I-Zertifikat möglich. Die sogenannte fiktive Inklusion wurde geboren.

Was sind die aktuellen rechtlichen Fragen?

Da es in einigen DDR-Rentensystemen keine eindeutigen Anspruchsberechtigungserklärungen gab, gab und gibt es zahlreiche Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen von Qualifikationsanforderungen und damit über die Aufnahme in eine zusätzliche Rente. Die Existenz persönlicher und sachlicher Ansprüche wurde durch die zahlreichen Urteile der deutschen sozialen Rechtssprechung erklärt. Die Leistungsanforderungen sind noch nicht vollständig spezifiziert.

Derzeit besteht mit dem Zusatzrentenversicherer ein Streit darüber, ob und welche Unternehmen, die an den Arbeiten beteiligt waren, zum Zusatzversorgungssystem für technische Berufe gehören. Der Zusatzrentenversicherer war jahrelang der Ansicht, dass Montageunternehmen nicht zu den produzierenden Unternehmen angehören, die zum Bereich der technischen Intelligenz gehören. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Endmontage auch Teil der Produktion ist, wenn einerseits das Endprodukt standardisiert oder katalogisiert wird und andererseits standardisierte, neu hergestellte Einzelteile bestehen.

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Die Beweislast für das Vorliegen von Qualifikationsvoraussetzungen für die Aufnahme in das DDR-Zusatzrentensystem liegt bei der betreffenden Person. Es gibt auch Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Höhe der Einkommen, die berücksichtigt werden müssen, insbesondere bei Anforderungen für den Nachweis zusätzlicher Zahlungen wie Boni, zusätzliche Belohnungen und dergleichen. Ein weiteres Problem besteht für Personen, deren Beiträge an das DDR-Zusatzrentensystem gezahlt werden. Aufgrund einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundessozialgerichts haben sie unabhängig von der Erstattung der Beiträge Anspruch auf vollen Lohn.

Bundessozialgericht genehmigt Zusatzrente für DDR-Arbeitnehmer

Mitarbeiter einiger Berufsgruppen aus der ehemaligen DDR (z. B. Lehrer, Ingenieure, Ärzte, Techniker) können aufatmen. Denn mit seiner Entscheidung vom 15. Juni 2010 hat das Bundessozialgericht bestätigt, dass die Zeiten der Zusatzrente in der DDR als Zulagen und Zahlungen für gesetzliche Renten erfasst werden oder berücksichtigt werden sollten.

Begünstigte technische Intelligenz

Folgende Personen gelten als Mitglieder der technischen Intelligenz im Sinne von Abschnitt 1 des Dekrets vom 17. August 1950 über zusätzliche Renten für technische Intelligenz in staatlichen und ähnlichen Unternehmen: Entwickler, Ingenieure, Architekten und Techniker in allen Fachgebieten wie Ingenieure aus Bergbau, Maschinenbau, Metallurgie, Feinmechanik und Optik, Elektrotechnik, Chemie, Bauingenieure und Entwickler. Zu dieser Gruppe gehören auch Betriebsleiter und Lehrer technischer Disziplinen in technischen und Hochschuleinrichtungen.

Darüber hinaus können auf Ersuchen des Fabrikleiters über das zuständige Ministerium oder die zuständige Zentrale andere Personen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, z. B. stellvertretende Direktoren, Produktionsleiter, Abteilungsleiter, Vorarbeiter, Bauvorarbeiter, Laborleiter, Bauleiter, Abteilungsleiter und andere.

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