LS Wiedergutschrift
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Finanzen & Börse

LS Wiedergutschrift: Das steckt dahinter

Wer auf seinem Kontoauszug eine plötzliche Überweisung findet, wird sich unter Umständen nur kurz über den vermeintlichen Geldsegen freuen können. Denn mitunter handelt es sich dabei um einen Posten namens „LS Wiedergutschrift“. Wir klären auf, was sich dahinter verbirgt und was es zu beachten gibt.

LS Wiedergutschrift: Die ungedeckte Lastschrift

Hinter dem Wortlaut „LS Wiedergutschrift“ verbirgt sich eine ungedeckte Lastschrift. Während beim Bezahlen mit Girokarten und entsprechender PIN-Nummer eine mangelhafte Deckung sofort auffällt, gibt es Situationen, in denen zuerst seitens des Händlers versucht wird, die Lastschrift einzulösen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn zwar mit Girokarte im Geschäft bezahlt wurde, aber statt PIN-Nummer die Unterschrift genutzt wird. Allerdings gilt dieser Bezahlvorgang als veraltet und kommt heute kaum noch zum Einsatz. Viel wahrscheinlich ist dagegen, dass du am Lastschriftverfahren teilnimmst.

Hier erfolgt die eigentliche Kontoprüfung erst viel später. Möchte der Händler seine Lastschrift einlösen und das Konto verfügt über keine ausreichende Deckung, verweigert die Bank die Auszahlung. Da aber zwischenzeitlich versucht wurde, die Lastschrift einzulösen, taucht der Wortlaut „LS Wiedergutschrift“ auf.

Das sind die Kosten einer gescheiterten Lastschrift

Dabei sind nicht gedeckte Lastschriften nicht nur ärgerlich, sondern können auch teuer werden. Denn kommt es beim ersten Versuch der Lastschrift zu Problemen, startet der Händler meist noch einen zweiten Versuch. Wenn dieser gelingt, hast du als Kunde Glück. In diesem Fall trägst du nur die Kosten, die deine Bank dem Händler in Rechnung gestellt hat, plus eine Bearbeitungsgebühr. Die jeweiligen Summen schwanken zwischen 5 und 10 Euro.

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Es kann allerdings noch unangenehmer werden

Wenn allerdings auch der zweite Versuch nicht funktioniert, kann es schnell ungemütlich werden. Denn jetzt kommen größere Kosten auf dich zu. Allein die Adressauskunft durch die Bank kostet überwiegend um die 20 Euro. Allerdings wird es dabei in den meisten Fällen nicht bleiben, denn der Verkäufer kann weitere Kosten geltend machen. So werden in den meisten zusätzliche Mahngebühren und Bearbeitungskosten fällig. Außerdem ist der Gläubiger unter Umständen berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen. Diese Kosten hast dann du zu tragen.

LS Wiedergutschrift: Das gilt es im Zusammenhang mit Inkassobüros zu beachten

Schreiben von Inkassobüros erhält wohl niemand gerne. Da aber immer mehr Forderungen abgetreten werden, kann das schonmal vorkommen. Wenn du hierbei ein paar Dinge beachtest, brauchst du keine Angst vor Inkassobüros zu haben.

Nicht einschüchtern lassen

Grundsätzlich solltest du dich nicht einschüchtern lassen. Manche Inkassobüros verwenden oft einen „ruppigen“ Ton. Auch sind manche Formulierungen scharf formuliert, um dich zu einer schnellen Bezahlung zu bewegen. Dabei solltest du aber immer im Hinterkopf behalten, dass ein Inkassobüro erstmal nicht mehr Rechte als jede andere Privatperson hat. Sollten Dinge wie Pfändung oder Zwangsvollstreckung erwähnt sein, kannst du gelassen bleiben. Dafür benötigt das Inkassounternehmen nämlich erstmal einen Titel.

Die Kostenaufstellung sorgfältig prüfen

Bevor du die konkrete Kostenaufstellung prüfst, solltest du dir vorab überlegen, ob die Forderung generell berechtigt ist. Danach lohnt es sich, die einzelnen Posten genauer zu betrachten. Denn mitunter versuchen Inkassobüros Kosten abzurechnen, die es so nicht gibt. Mitunter werden beispielsweise ominöse Kosten für eine Beratung oder Verwaltung verlangt. Beide Posten sind nicht auf den Schuldner umlegbar. Allerdings musst du dem Inkassobüro bestimmte Recherchekosten ersetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Adressermittlung.

Bezahlen oder widersprechen

Wenn die Forderung berechtigt ist, musst du diese natürlich bezahlen. Solltest du das nicht sofort können, bieten viele Inkassobüros eine Ratenzahlung an. Wenn du die Forderung nicht für berechtigt hältst, solltest du Widerspruch einlegen. Das gilt auch, wenn du mit einzelnen Posten der Kostenaufstellung nicht einverstanden bist.

Fazit

Wer etwas kauft, sollte darauf achten, dass sich auch genügend Geld auf dem Konto befindet. Denn ungedeckte Lastschriften können schnell teuer werden. Allerdings sollte man bei den Briefen eines Inkassobüros stets genau hinschauen.

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Heinrich Gellertshausen
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