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Ein ganz besonderes Werbegeschenk mit Logo: Eine echte Skulptur

Eine Werbegeschenk ist eine tolle Möglichkeit, um einem Geschäftspartner Ihre Wertschätzung auszudrücken. Mit einem Standard-Büroartikel als Werbegeschenk sagen Sie durchaus etwas über die Höhe Ihrer Wertschätzung aus. Mit einem Massenprodukt jeder Art zeigen Sie auch dem Kunden, dass er zur Masse der Käufer gehört. 

Wenn Sie jedoch ausdrücken wollen, wie wertvoll Ihnen ein Kunde bzw. Geschäftspartner ist und gleichzeitig das Werbegeschenk seinem Namen gerecht werden soll (es soll nämlich werben), sind Werbegeschenke mit Logo, die einen gewissen Wert haben, deutlich besser geeignet. Wie wäre es zum Beispiel einmal mit einer schönen Skulptur?

4 Tipps für das perfekte Werbegeschenk

Bei unserem Tipps meinen wir im Übrigen keine Streuartikel, sondern sprechen von Werbegeschenken, die einzelne, geschätzte Kunden erhalten sollen. Es gibt unzählige Anbieter und Kataloge mit Werbegeschenken – der Nachteil daran ist, dass auch Hunderte andere Firmen diese Kataloge nutzen.

Tipp #1: Seien Sie individueller als andere

Ganz sicher möchten Sie sich mit Ihren Produkten und Dienstleistungen von den Mitbewerbern abheben. Sie wollen besonders sein und Ihren USP herausstellen. Warum drücken Sie das nicht auch bei den Geschenken aus, die Sie zu Werbezwecken verteilen? Nehmen Sie sich etwas Zeit und suchen Sie ein Werbegeschenk, das nicht jeder hat. Im besten Falle wählen Sie ein Geschenk speziell für eine bestimmte Person aus. Falls Ihnen das zu aufwendig ist, könnten Sie zumindest für alle Damen ein anderes Geschenk wählen, als für Herren oder für jüngere etwas anderes, als für gesetzte Kundschaft. Je individueller, desto besser.

Tipp #2: Werbegeschenke mit Logo erfüllen ihren Zweck besser

Ein Werbegeschenk dient zwei Zwecken: Es soll ein Geschenk sein und Dankbarkeit ausdrücken, Dankbarkeit für eine gute geschäftliche Beziehung mit einer Person. Es soll aber auch werben. Dies können Sie zum Beispiel mit Ihrem Firmenlogo erreichen. Ziert das Logo dann noch einen wirklich schönen und sinnvollen Gegenstand, haben Sie alles richtig gemacht.

Tipp #3: Die Kosten des Werbegeschenks genau abwägen

Am besten ist es, wenn Sie Ihre Kunden bzw. Geschäftspartner in Gruppen einteilen. A-Partner haben auch Top-Geschenke verdient. Für diese Gruppe sollten Sie ganz besondere Überlegungen anstrengen, während C-Kunden auch durchaus ein einfaches Standard-Geschenk erhalten dürfen. Ein Geschenk für einen sehr guten Kunden darf dann auch gerne mal 100 Euro und mehr kosten. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass es auch nicht übertrieben ist, da der Kunden sonst meinen könnte, er sei Ihnen etwas schuldig oder aber Ihre Preise sind viel zu hoch (wenn Sie so viel Geld für so teure Geschenke übrig haben).

Tipp #4: Der beste Zeitpunkt zur Übergabe

Gerade in der Weihnachtszeit hagelt es nur so Geschenke. Ein Großkunde bekommt besonders in dieser Zeit von Dutzenden Firmen Geschenke überreicht. Seien Sie anders und stechen Sie aus der Masse heraus. An Weihnachten bringen Sie einfach ein paar handgemachte Kekse vorbei, aber das wirklich wertvolle Werbegeschenk mit Logo verschenken Sie zum Geburtstag Ihres Kunden oder an einem anderen Tag mitten im Jahr.

Eine echte Skulptur ist mal etwas ganz anderes

Mit einer künstlerisch gestalteten Skulptur drücken Sie auf besondere Weise die Wertschätzung aus, die Sie dem Kunden entgegenbringen. Eine hübsche Skulptur wird sicher das Büro des Beschenkten zieren und Sie und Ihr Unternehmen immer in Sichtweite haben und in guter Erinnerung halten. Bei der Wahl einer Skulptur haben Sie unendliche Möglichkeiten in Form, Material und Preisklasse.

Und zu guter Letzt: Steuerliche Aspekte von Werbegeschenken

Leider müssen auch steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Werbegeschenken berücksichtigt werden. Nur wenn das Werbegeschenk an einen Geschäftspartner unter 35 Euro liegt, kann man es als Firma steuerlich absetzen. Das sollte Sie aber nicht daran hindern, besonderen Kunden auch besondere Geschenke (die mehr kosten) zu machen. Wichtig ist, dass Sie solche Geschenke laut § 4 Abs. 5 Nr. 1 des EStG dokumentieren müssen mit Name, Adresse und Wert des Werbegeschenks. Solche Geschenke müssen zudem auf einem Sonderkonto verbucht werden.

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