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Human Resources

Sachbezüge: Ein kleines Extra zum Lohn

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten mehr bieten als nur das monatliche Entgelt. Die Gruppe der jungen Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen sind die treibende Kraft, die mehr von den Arbeitgebenden verlangen. Zusätzlich zwingt der Fachkräftemangel viele Unternehmen dazu, sich attraktiv am Arbeitsmarkt zu präsentieren. Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen sind Sachbezüge eine Option. Unter Sachbezügen sind alle Leistungen zu verstehen, die nicht in Form von Geld an die Beschäftigten ausgezahlt werden.

Attraktiv ist nach wie vor der Dienstwagen, dessen Vorteile allerdings in der Steuererklärung zu Buche schlagen. Steuerfrei für Arbeitgebende und Beschäftigte sind Geschenke, die unter die Bagatellgrenze von 50 € monatlich fallen. Der Anbieter belonio hat sich auf Benefits spezialisiert. Gutscheine, Mitgliedschaften, Fahrkosten, Essensgeld und viele weitere Sachbezüge können von Unternehmen einfach über eine Software an ihre Beschäftigten weitergeben werden. Die gewünschten Sachbezüge können frei gewählt ausgewählt werden und die Abwicklung erfolgt ohne großen zusätzlichen Personal- oder Buchhaltungsaufwand.

Steuerfreie Sachbezüge

Ein Sachbezug wird bis zu einer Freigrenze von 50 € monatlich nicht zum Lohn dazugerechnet. Das bedeutet, dass für einen Benefit, der diesen Betrag nicht übersteigt, keine Steuern oder Sozialleistungen fällig werden. Die Freigrenze wurde erst im Jahr 2022 von ehemals 44 € auf das aktuelle Niveau angehoben. Sollte jedoch die Grenze von 50 € nur um einen minimalen Betrag überschritten werden, entfällt die Steuerfreiheit und die ganz Summe muss versteuert werden.

Dies gilt schon bei der Überschreitung um einen Cent. Unternehmen, die ihren Beschäftigen ein Benefit zur Verfügung stellen möchten, sollten die Obergrenze genau im Blick haben. Im Gegensatz dazu ist ein Dienstwagen nur eine Sachleistung, da die Nutzung lediglich von einem steuerlichen Vorteil profitiert.

Geeignete Sachbezüge

Ein Sachbezug sollte einen echten Mehrwert für jeden einzelnen Beschäftigten haben. Gutscheine oder Wertkarten sind daher eine sinnvolle und gern genommene Lösung. Gutscheine können auf den Cent genau ausgewählt werden und die Empfänger haben die freie Wahl, wie sie das Geld ausgeben möchten. Neben klassischen Gutscheinkarten sind digitale Guthabenkarten eine vorteilhafte Alternative.

In großen Unternehmen ist die eine digitale Umsetzung einfacher und nachhaltiger als Karten aus Kunststoff oder Karton. Bei Anbietern von Komplettlösungen für Sachbezüge können Empfänger ihren Wunschgutschein auswählen und den monatlichen Betrag für eine größere Anschaffung sparen, fürs Tanken verwenden oder als Zuschuss für den wöchentlichen Lebensmitteleinkauf nutzen. Unabhängig vom Verwendungszweck ist der Gutschein ein steuerfreier Zuschuss zum Lebensunterhalt.

Welche Sachbezüge gibt es darüber hinaus?

Zu den Sachbezügen gehören zum Beispiel Zuschüsse zum Essensgeld, Gesundheitsangebote, Handys oder eine zusätzliche Altersvorsorge. Nicht alle Sachbezüge in dieser Form sind grundsätzlich steuerfrei. Für einige Angebote gelten Freibeträge oder es gibt Regelungen für einen Zuschuss. Zusätzlich müssen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Im Gesundheitsbereich müssen die Angebote der Prävention dienen. Je größer und vielfältiger das Angebotspaket der Sachbezüge ist, desto attraktiver ist ein Unternehmen für Bewerber und Bewerberinnen.

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